Günter H. ist zu lebenslang verurteilt worden – er beteuert seine Unschuld Foto: dpa

Das Landgericht Stuttgart hat den sogenannten Koffermörder zur Höchststrafe verurteilt. Er sei des Totschlags sowie des Mordes schuldig, so das Gericht.

Stuttgart - Kurz vor der Urteilsverkündung hatte Günter H. (48) zum wiederholten Male seine Unschuld beteuert. „Ich habe keinen Menschen zu Tode gebracht.“ Die 1. Strafkammer des Landgerichts sah es anders. Sie verurteilte den gelernten Maurer aus Stuttgart am Dienstag wegen Totschlags an Sylvie C. und wegen Mordes an deren Freund Peter G. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Zusätzlich stellten die Richterinnen und Richter die besondere Schwere der Schuld fest. Dadurch ist die Wahrscheinlichkeit, dass Günter H. nach 15 Jahren Haft entlassen wird, gleich null.

Die Strafkammer sieht es als erwiesen an, dass der Angeklagte in der Nacht auf den 30. Mai 2014 in seiner Wohnung in Stuttgart zuerst die 47-jährige Sylvie C. erstochen hat. Günter H. habe Sex gewollt, so die Vorsitzende Richterin. Dies habe nicht geklappt, woraufhin Günter H. die Frau aus Wut getötet habe. Um einen möglichen Zeugen auszuschalten, habe der Angeklagte anschließend den schlafenden 50-jährigen Peter G. mit einem Feuerlöscher heimtückisch erschlagen. Nach den Bluttaten habe Günter H. die nackten Leichen in zwei Rollkoffer gepresst und sie im Stuttgarter Schlossgarten abgestellt.

Der Angeklagte, der das Paar aus der Trinkerszene aus dem Stuttgarter Osten kannte, hat bis zuletzt behauptet, die Frau habe ihren Freund aus Hass umgebracht. Später habe sich Sylvie C. selbst durch Strangulation getötet. Der 48-Jährige gibt allerdings zu, die Leichen in den Koffern in den Schlossgarten geschafft zu haben.

Mit dem Urteil, das die Verteidigung anfechten wird, geht das Gericht über den Antrag des Staatsanwalts hinaus. Dieser hatte zwar auch auf lebenslang plädiert, allerdings wegen zweifachen Totschlags.