Laub auf dem Gehweg kann gefährlich werden Foto: Hörner

Gehwege müssen vom Laub befreit werden, sonst drohen Schadensersatzforderungen.  

Stuttgart - Eine lästige, aber notwendige Arbeit: In der Herbstzeit müssen die Gehwege vom Laub befreit werden. Bei Regen kann ein Spaziergang auf dem Bürgersteig schnell zur Rutschpartie werden. Kommen Fußgänger zu Fall, drohen Schadenersatzforderungen.

Die Gehwegsatzung der Landeshauptstadt schreibt es vor: Damit Stuttgarts Bürgersteige sauber bleiben, verlangt das kommunale Rechtsgesetz, neben Schmutz und Unrat auch Laub auf Trottoirs zu entfernen. Im Herbst den Besen schwingen müssen laut Paragraf 2, Absatz 1 alle "Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, die an einer Straße liegen". Von der Kehrpflicht spart die Satzung auch Mieter und Pächter entsprechender Immobilien nicht aus. Herbstlaub ist "nach Bedarf zu entfernen", heißt es im städtischen Rechtserlass. Geschieht dies nicht, droht ein Bußgeld zwischen fünf und 500 Euro.

"Auf Hausbesitzern lasten auch die finanziellen Folgen, wenn Passanten auf glitschigem Herbstlaub ausrutschen und sich verletzen", warnt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen vor zusätzlichen Kostenrisiken. Genaue Regelungen, wie häufig der Besen geschwungen werden muss, gibt es aber nicht, betonen die Verbraucherschützer. "Es ist nicht zumutbar, den Blätterwald den ganzen Tag über zu lichten", beruhigen sie. Das bedeutet zugleich: Nicht jeder Unfall auf laubbedecktem Boden zieht automatisch Ansprüche nach sich. Im Streitfall prüfen Richter, ob der Fußgänger den Unfall nicht durch allzu sorgloses Verhalten mitverschuldet hat, so die Beobachtung der Verbraucherschützer.

Bis zu 900 Tonnen Laub wird entsorgt

Auf relativ sicherem Terrain bewegen sich Eigentümer, wenn sie mit ihren Mietern den "Herbstputz" auf dem Bürgersteig im Mietvertrag vereinbaren. "Doch selbst dann bleibt der Eigentümer in der Pflicht, die regelmäßige und ordnungsgemäße Reinigung zu kontrollieren", sagt die Verbraucherzentrale. Für den Fall, dass ein Vermieter seinen Mieter schadenersatzpflichtig machen will, weil dieser es mit der Laubbeseitigung nicht so genau genommen hat, tritt in der Regel die Privathaftpflicht des Mieters ein. In Anlagen mit Eigentumswohnungen sind alle Wohnungseigentümer gemeinsam in der Pflicht.

Besitzer von selbst genutzten Eigenheimen schützt eine Privathaftpflichtversicherung vor Schadenersatzforderungen. Bei Besitzern von Mehrfamilienhäusern oder Vermietern von Einfamilienhäusern tritt deren Haus- und Grundeigentümer-Haftpflicht ein. "Verunglückt ein Fußgänger in Wohnanlagen mit Eigentumswohnungen, kann dieser sich mit berechtigten Ansprüchen an allen Eigentümern schadlos halten", ergänzen die Experten. Denkbar sei auch, dass ein Fußgänger nach einem Unfall seine Ansprüche bei einem Eigentümer geltend macht - und dieser das Geld dann von den übrigen Miteigentümern wieder eintreiben muss. Auf öffentlichen Wege ist die Kommune für die Reinigung verantwortlich. In Stuttgart kämpft der städtische Eigenbetrieb Abfallwirtschaft (AWS) mit 100 Mitarbeitern, ausstaffiert mit Rechen, Besen, Laubbläsern und Saugkehrmaschinen, auf rund 350 Kilometern öffentlicher Wege gegen die Laubflut. Auf die lauten Laubbläser könne nicht verzichtet werden, weil die Personaldecke dünn sei, betont Wolfgang Rieche. "In Wohngebieten sind Reinigungstrupps mit diesen Geräten nur von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr unterwegs", beruhigt der stellvertretende AWS-Abteilungsleiter.

"Bis zu 900 Tonnen Laub wird über Kompostieranlagen und Häckselplätze entsorgt", sagt Rieche. Ausnahme bildet Kastanienblattgut, in dem gefräßige Minierraupen überwintern können. Kastanienblätter werden, wie zu stark verschmutztes Laub, verbrannt.

Auch Privathaushalte ohne eigenen Komposthaufen im Garten haben die Möglichkeit, Herbstlaub umweltgerecht zu entsorgen. Es kann in Papiersäcken bei der Grüngutsammlung auf Bestellung oder über die Biotonne abgegeben werden. Nach Anforderung bei der lokalen AWS-Betriebsstelle holen die Straßenreiniger auch Laubsäcke ab, die mit den verfärbten Hinterlassenschaften von Straßenbäumen gefüllt sind.