SPD-Antrag für eine Volksabstimmung über Stuttgart 21 ist im Landtag abgelehnt worden. Foto: dpa

Mehrheit der Regierungsfraktionen lehnt einen Volksentscheid zu Stuttgart 21 ab.

Stuttgart - In Baden-Württemberg wird es voraussichtlich keine Volksabstimmung über „Stuttgart 21“ vor der Landtagswahl im März 2011 geben. Der baden-württembergische Landtag lehnte den Antrag der SPD-Fraktion, mit „einer Volksabstimmung die dringend notwendige breite Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger zur Umgestaltung des Bahnknotens Stuttgart und zur Neubaustrecke Wendlingen/Ulm“ zurückzugewinnen, mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen ab.

Die Abgeordneten der Grünen enthielten sich der Stimme, nachdem ihr Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden war. Die SPD wollte die Landesregierung mit dem Antrag konkret dazu veranlassen, ein Ausstiegsgesetz nach Artikel 60 der Landesverfassung zum Stopp des Bahnprojektes in den Landtag einzubringen, um dieses dort künstlich scheitern zu lassen. Durch den Dissens zwischen Landesregierung und Landtag könnte dann ein Volksentscheid ermöglicht werden, lautet der Vorschlag.