Nebeneinkünfte müssen Landtagsabgeordnete nur zum Teil angeben – daran gibt es immer wieder Kritik, auch aus den eigenen Reihen. Foto: dpa

Die baden-württembergischen Landtagsabgeordneten müssen Nebeneinkünfte bislang nicht offenlegen. Das könnte sich in dieser Legislaturperiode aber noch ändern.

Stuttgart - Transparenz bei den Nebeneinkünften ist Andreas Schwarz wichtig: Auf seiner Landtags-Internetseite gibt der Fraktionschef der Grünen an, dass er als Aufsichtsratsmitglied des Stuttgarter Flughafens etwa 1470 Euro jährlich erhält, für seine Tätigkeit als Aufsichtsratsvize der Baden-Württemberg-Stiftung hingegen kein Geld fließt. Er nennt die sieben Vereine, denen er angehört – vom Förderverein seiner ehemaligen Schule bis zur parteienübergreifenden Europaunion –, und teilt mit, dass er Gesellschafter der Bürgersolaranlage Jesingen ist. „Denn durch Mitgliedschaften in verschiedenen Gremien kann es zu Interessenskonflikten kommen“, sagt Schwarz. Durch die Offenlegung solle das sichtbar gemacht werden.

Seit Jahren machen die Grünen-Abgeordneten auf ihren Landtagsseiten freiwillig Angaben zu ihrem außerparlamentarischen Engagement – etwa in Vorständen und Aufsichtsräten von Unternehmen, Institutionen und Vereinen sowie in Kommunalparlamenten – und daraus resultierenden Einkünften wie Sitzungsgeldern oder Aufwandsentschädigungen. Damit gehen sie weiter, als es die Regeln des Landtags fordern. Diese verpflichten die Abgeordneten dazu, öffentlich anzugeben, ob sie neben ihrem Mandat einem Beruf ausüben, Mitglied in Unternehmensgremien sind oder Funktionen in Interessensverbänden haben. Die Höhe entsprechender Nebeneinkünfte bleibt geheim. Honorare für Vorträge, Beratung oder Gutachten müssen der Landtagspräsidentin angezeigt werden, wenn sie mehr als 511 Euro monatlich oder 5113 Euro pro Jahr überschreiten – auch hier müssen keine Zahlen genannt werden.

Grüne und SPD planen neuen Vorstoß

Versuche, daran etwas zu ändern, gibt es seit langem. Schon vor über 20 Jahren machte die damalige SPD-Abgeordnete Carla Bregenzer jährlich publik, wie viel Geld sie für ihre Arbeit als Landtagsabgeordnete und ihre Teilzeittätigkeit als Lehrerin erhielt und was sie etwa für Büromiete, Mitarbeiter und Telefon ausgab – um das Vorurteil auszuräumen, Abgeordnete verdienten zu viel. 2013 unternahmen SPD und Grüne erneut Versuche, CDU und FDP für eine umfassendere Offenlegungspflicht zu gewinnen – die SPD forderte, sich an den Regeln für den Bundestag zu orientieren. Doch die Fraktionen wurden sich nicht einig. Selbstständige seien gegenüber Konkurrenten im Nachteil, wenn sie Auskunft über ihren Verdienst oder ihren Umsatz geben müssten, erklärten die einen, andere meinten, dadurch werde nur Neid geschürt.

„Wir werden in dieser Legislaturperiode aber einen neuen Versuch starten“, sagt jetzt Hans-Ulrich Sckerl, der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Landtag. Und auch SPD-Fraktionschef Andreas Stoch will das Thema wieder auf die Tagesordnung bringen. „Wenn es ums Vertrauen ins Parlament geht, ist das ein wichtiger Baustein”, sagt er. Druck kommt auch von außen: „Baden-Württemberg ist neben Mecklenburg-Vorpommern das einzige Flächenland, in dem keine entsprechende Regelung zu Veröffentlichung existiert”, kritisiert die Piratenpartei Baden-Württemberg. Nötig sei „die centgenaue Angabe der Einkünfte“, Verstöße dagegen müssten mit spürbaren Sanktionen geahndet werden.

Bundestag als Modell?

Seit 2007 müssen die Bundestagsabgeordneten offenlegen, ob sie neben ihrem Mandat weiter in ihrem Beruf tätig sind oder Geld aus „Beratungs-, Vertretungs-, Gutachter-, publizistischen und Vortragstätigkeiten” verdienen. Auch Vorstands- und Aufsichtsratstätigkeiten sowie Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften sind zu melden. 2014 wurde die Regelung verschärft – statt drei Stufen – über 1000, 3000 und 7000 Euro – sind es nun zehn. Stufe eins umfasst Einkünfte über 1000 Euro monatlich, Stufe zehn alle über 250 000 Euro.

Diese Regelung könnte Vorbild für den Landtag sein, sagt Nicole Razavi, stellvertretende die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU. „Wenn wir mehr als die bisherigen Offenlegungsregeln wollen, muss man das über die Fraktionen hinweg beraten.“

Kritiker fordern Zahlen

FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke erklärt, seine Fraktion sei wie schon früher zu Gesprächen über Offenlegungsregeln bereit. „Allerdings halten wir die derzeit geltende Grenze der Anzeigepflicht von 511 Euro im Einzelfall und 5113 Euro jährlich für angemessen. Die Untergrenze ist auch hinreichend niedrig.“

Seine Fraktion habe sich bisher nicht mit dem Thema befasst, sagt AfD-Fraktionschef Jörg Meuthen: Er selbst halte möglichst vollständige Transparenz zu Nebeneinkünften für nötig und gehe gern mit gutem Beispiel voran. „Da sind nämlich keine.“

Initiativen wie Abgeordnetenwatch halten die Regelung des Bundestags für zu undurchschaubar. Sie fordern, dass die Einkünfte genau beziffert werden. Ob jemand beispielsweise in Stufe drei 7000 oder 14 999,99 Euro verdiene, sei nicht zu erkennen, erst recht nicht, ob jemand Millionen einstecke. Diese Grenze hatten bis zum vergangenen Sommer immerhin vier Bundestagsabgeordnete durch Nebeneinkünfte aus verschiedenen Bereichen überschritten.