Der Landtag hat eine neue Ethikkommission auf den Weg gebracht. Foto: dpa-Zentralbild

Ein länderübergreifende Ethikkommission wird künftig in Stuttgart von Fall zu Fall darüber entscheiden, ob im Reagenzglas entstandene Embryonen auf Erbkrankheiten untersucht werden dürfen.

Stuttgart - Ein länderübergreifende Ethikkommission wird künftig in Stuttgart von Fall zu Fall darüber entscheiden, ob im Reagenzglas entstandene Embryonen auf Erbkrankheiten untersucht werden dürfen. Der Landtag hat am Mittwoch mehrheitlich grünes Licht gegeben, dass die sogenannte Präimplantationsdiagnostik (PID) von einem Expertengremium bei der Landesärztekammer beurteilt wird. Zuvor hatte Gesundheitsministerin Katrin Altpeter (SPD) den Staatsvertrag mit Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Saarland und Thüringen bereits unterschrieben, nachdem das Kabinett den Entwurf gebilligt hatte und der Landtag vorab unterrichtet worden war.

Das achtköpfige Gremium besteht unter anderem aus Gynäkologen, Psychotherapeuten, Kinderärzten und Patientenvertretern und soll darüber wachen, ob der enge Rahmen für PID eingehalten wird. Voraussetzung dafür ist eine genetische Vorbelastung der Eltern, die zu einer schwerwiegenden Erbkrankheit des Kindes oder einer Tot- oder Fehlgeburt aufgrund dieser Erkrankung führen kann.

Altpeter teilte mit, dass Kosten für den Landeshaushalt oder die Landesärztekammer nicht entstehen, da die Ethikkommission vollständig durch Gebühren finanziert werde. Zum anderen sorge eine Haftpflichtversicherung der Ärztekammer gegenüber eventuellen Schadensersatzverpflichtungen der Ethikkommission vor.

Im Südwesten gibt es derzeit zwei Anträge auf Zulassung als PID-Zentrum aus Heidelberg und Freiburg. Das Sozialministerium wird spätestens zu Jahresbeginn entscheiden, ob eine oder beide Einrichtungen den Zuschlag erhalten.