Ein 35-Jähriger hat seine Schwägerin erstochen Foto: dpa

Eine Schwurgerichtskammer des Landgerichts Stuttgart hat einen 35-jährigen Mann am Montag wegen Mordes an seiner Schwägerin zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Stuttgart/Esslingen - Die 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Stuttgart hat einen 35-jährigen Mann am Montag wegen Mordes an seiner Schwägerin zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Angeklagte wurde zudem des versuchten Totschlags an seinem älteren Bruder für schuldig befinden.

Am 23. Dezember vergangenen Jahres hat sich in Esslingen eine Familientragödie ereignet, die zwei kleine Kinder als Halbwaise und deren Vater als Witwer zurücklässt. Der Bruder des Vaters hat seine 32-jährige Schwägerin erstochen. Jetzt ist er zur Höchststrafe verurteilt worden. Er hat Angst, irgendwann in seine Heimat Serbien abgeschoben zu werden. Dort erwarte ihn Blutrache, so der Angeklagte.

Der Streit zwischen den Brüdern schwelte offenbar bereits seit geraumer Zeit. Der Ältere, ein Ingenieur, lebte seit 1998 in Deutschland. Seine Frau hatte fleißig Deutsch gelernt, einen Integrationskurs besucht und den Führerschein gemacht. Die stolze Mutter zweier Kinder wollte als Busfahrerin arbeiten. Ihr Schwager dagegen hatte keinen Beruf erlernt und schlug sich in Serbien als Hilfsarbeiter durch. Der Bruder wollte ihm helfen und lud ihn nach Esslingen ein, wo er ihm einen Job bei einer Gärtnerei beschaffte.

Trotzdem gab es Streit um das Erbe der Eltern, die den Geschwistern ein Grundstück in der Heimat vermacht hatten. Der Angeklagte fühlte sich laut Vorsitzender Richterin Regina Rieker-Müller „zu Unrecht“ von seinem 38-jährigen Bruder übervorteilt.

Mitte Oktober 2013 war der Angeklagte bei seinem Bruder und dessen Frau in der Esslinger Innenstadt angekommen. Immer wieder gab es Streit, bei dem die Frau zu ihrem Gatten hielt – was den 35-Jährigen offenbar ärgerte. Sie hetze seinen Bruder gegen ihn auf, so die Überzeugung des 35-jährigen Eigenbrötlers, der bereits zwei Suizidversuche hinter hatte. In der U-Haft soll er einen weiteren unternommen haben.

Am Morgen des 23. Dezember gab es erneut Streit. Der 35-Jährige beleidigte seine Schwägerin als „Hure“, sein Bruder wies ihn daraufhin aus der Wohnung. Allein, der Angeklagte ging nicht. Er blieb im Wohnzimmer sitzen – mit einem langen Küchenmesser, das er verborgen hielt. Der Bruder schlug ihn mit einem Rucksack, blieb dabei an einer Lampe hängen – Kurzschluss, Dunkelheit. „Jetzt sah der Angeklagte die Gelegenheit, sich an der verhassten Schwägerin zu rächen“, so die Richterin. Er rammte der 32-Jährigen das Messer wuchtig und tief in den Bauch, wodurch unter anderem die Hauptschlagader verletzt wurde. Die Frau hatte keine Chance, sie verblutete. Danach ging der Mann auf seinen Bruder los, der jedoch die Wohnungstür vor dem Angreifer schließen konnte.

Wenige Stunden später stellte die Polizei den 35-Jährigen in der Esslinger Innenstadt, musste jedoch Pfefferspray und einen Faustschlag anwenden, um den Mann überwältigen zu können. Er trug die Tatwaffe immer noch bei sich.

Die Familie des Opfers verbot dem Witwer und den Kindern, an der Beisetzung der 32-Jährigen in Serbien teilzunehmen. Der Grund: Er sei schuld am Tod seiner Frau, er habe sie nicht beschützt. Bis heute weiß der 38-Jährige nicht, wo das Grab seiner Frau liegt.