Messer spielen bei Gewaltdelikten immer wieder eine folgenschwere Rolle Foto: STZN

Mal waren sie wie Brüder, mal blindwütige Widersacher: Der tödliche Streit zweier Bewohner eines Wohnheims Ende Mai im Stuttgarter Osten beschäftigt nunmehr das Landgericht. Ein 22-Jähriger ist wegen Totschlags angeklagt.

Stuttgart - Es gibt Szenen, die selbst hartgesottene Polizisten fassungslos machen. Ein Zimmer voller Blut, ein Sterbender mit brechendem Blick, daneben eine abgebrochene Messerklinge und ein Handy mit Verbindung – am anderen Ende eine Freundin des Opfers, die den tödlichen Streit mit anhören musste. „In 20 Dienstjahren habe ich so etwas noch nie gesehen“, sagt ein Polizeihauptkommissar im Zeugenstand. Der Tod eines 26-Jährigen in einem Wohnheim im Stuttgarter Osten wird nun von der 9. Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts aufgerollt. Seit Dienstag muss sich ein 22-Jähriger wegen Totschlags verantworten.

Auf der Anklagebank sitzt ein junger Mann, der sich angeblich selbst nicht erklären kann, wie er zu dem Messer gegriffen hatte. „Ich habe einen Filmriss gehabt“, sagt er über die Geschehnisse, die sich am frühen Morgen des 31. Mai in einem Wohnheim für ehemalige Straffällige im Stuttgarter Osten abgespielt hatten. Opfer und Täter waren erheblich alkoholisiert. Der 22-Jährige hatte laut Anklage knapp 2,1 Promille, als er seinem Widersacher mehrfach in Brust, Hals, Nacken und Rücken stach. Wie konnte es zu dieser Eskalation kommen?

Zeitlebens ein Außenseiter

Der psychiatrische Gutachter, der ungewöhnlicherweise den Auftakt macht, weil der Angeklagte erst mal gar nichts sagen will, zeichnet das Bild von einem jungen Menschen, der „sich zeitlebens in einer Außenseiterposition sah“, der sich „nicht wirklich irgendwo dazugehörig fühlte“. Von seinen leiblichen Eltern weiß der junge Türke wenig: Sein Vater war wegen Drogendelikten in die Heimat abgeschoben worden, seine drogenabhängige Mutter hatte ihn bei Bekannten abgegeben. So wuchs er bei einer Pflegefamilie im hessischen Gießen auf, bis mit dem 12. Lebensjahr die große Lebenskrise einsetzte. Marihuana, Selbstverletzungen, Kokain, Heimaufenthalt in Reutlingen, Rausschmiss, Obdachlosigkeit.

„Wenige Freunde“ schildert der psychiatrische Sachverständige die damaligen Lebensumstände, „und auch Kontaktversuche mit der Mutter scheitern, weil sie kein Interesse an ihm hat.“ Der Psychiater erfährt außerdem, dass der Beschuldigte sich in Gießen einst in schwerkriminelle Kreise flüchtete, wo er lernte, hart gegen sich und andere zu sein, um nicht daran zu zerbrechen.

Im Jahr 2014 landet der junge Türke erstmals in Haft. Unter anderem war er wegen gewerbsmäßigen Betrugs mit ungedecktem Konto aufgefallen. Er verbüßt eine anderthalbjährige Jugendstrafe.

Sein bester Freund hat zwei Gesichter

Im November 2015 kommt er wieder raus. Und findet letztlich Unterschlupf in Stuttgart – in einer Einrichtung, die versucht, Leuten wie ihm eine neue Lebensperspektive aufzubauen. Sein bester Freund dort wird ein 26-jähriger Kasache, ein guter Kerl, aber einer mit zwei Seiten, so der Angeklagte im psychiatrischen Protokoll. Einer, der unter Alkohol und Drogen gewaltbereit und herrschsüchtig gewesen sei, der auch schon mal sein Messer mehrfach in den Türrahmen des Mitbewohners gerammt habe. Alkoholexzesse im Wohnheim und in Discos der Stadt habe es seit April mehrfach gegeben, und dann habe man auch heftig miteinander gestritten. War man nüchtern, gab es eine Versöhnung und Verbrüderung.

Doch nicht mehr an jenem 31. Mai. Der 26-Jährige hat Besuch einer Freundin aus Rosenheim, zu dritt ist man auf Sauftour in der Stadt unterwegs. Nach einem Rauswurf und einer Polizeikontrolle fährt die Bekannte wieder nach Bayern zurück, die dicken Freunde zechen bis zum frühen Morgen im Wohnheim weiter. Bis es zu dem tödlichen Streit kommt. Der 26-Jährige ruft per Handy noch die Bekannte an, sagt, dass er „abgestochen“ worden sei. Die Frau bleibt am Telefon, bis sich ein Polizist meldet.

Der 22-Jährige sagt von sich, dass er ein Psychopath sei, voller Aggressionen. Die Höhe des Urteils sei ihm egal, sagt er dem Psychiater: „Mein Leben ist eh’ kaputt.“. Aber mehr als fünf Jahre sollten es nicht sein, das wäre nicht durchzustehen. Der Prozess wird fortgesetzt.