Ein junger Mann, der zwei Frauen zur Prostitution gedrängt haben soll, ist mit einer Bewährungsstrafe davongekommen Foto: dpa

Der Mann, der zwei 18 und 19 Jahre alte Frauen durch Liebesschwüre zur Prostitution gedrängt hat, ist mit einem blauen Auge davongekommen. Der Drahtzieher versteckt sich im Ausland.

Stuttgart - Die 2. Jugendstrafkammer des Landgerichts Stuttgart hat einen 21-jährigen Mann wegen Menschenhandels zu zwei Jahren Jugendstrafe mit sechsmonatiger Vorbewährung verurteilt. Der Mann, ein sogenannter Loverboy, der Frauen Liebe vorgaukelt, um sie dann zum Anschaffen zu drängen, muss sich nun sechs Monate bewähren. Schafft er das, bleibt er auf freiem Fuß. Vorbewährung gibt es nur im Jugendstrafrecht. Seine beiden mitangeklagten Komplizinnen, 25 und 27 Jahre alte Dirnen, wurden ebenfalls wegen Menschenhandels zu zwei Jahren und vier Monaten beziehungsweise zu einem Jahr und zehn Monaten Gefängnis verurteilt.

Der Hauptverantwortliche für das perfide Spiel saß nicht auf der Anklagebank. Ahmed A., der zusätzlich wegen versuchten Totschlags gesucht wird, soll sich nach Bosnien abgesetzt haben. Dort spielt das 26-jährige hochrangige Mitglied der Straßengang United Tribuns den großen Mann, kurvt wie einst in Stuttgart mit dicken Autos herum und dirigiert seine Komplizen im Raum Stuttgart. Seine Helfer nennt er „Familie“.

Der Drahtzieher heuerte den 21-Jährigen als Loverboy an

Der jetzt verurteilte 21-Jährige und Ahmed A. kennen sich aus Jugendtagen. Als der 21-Jährige noch versuchte, seine Lehre zu meistern, fuhr Ahmed A. als Mitglied der im Rotlichtmilieu aktiven United Tribuns in Stuttgart bereits im Maserati oder im Porsche spazieren. 2013 brach der Angeklagte seine Lehre ab und wandte sich dem von ihm bewunderten Ahmed A. zu, obwohl der schon nach Bosnien geflüchtet war. Man war in Kontakt geblieben. Ahmed A. heuerte den Mann Anfang 2014 als Loverboy an. Er nahm ihn quasi in seine Familie auf, in der sich auch die zwei verurteilten Frauen befanden, die beide für Ahmed A. anschafften.

Der nicht vorbestrafte 21-Jährige machte sich im Auftrag des Ahmed A. in einem Club an eine 18-Jährige ran. Die Frau verliebte sich in ihn, er log ihr eine gemeinsame Zukunft vor – Heirat nicht ausgeschlossen. Dafür brauche man aber Geld. Sie sollte sich prostituieren. Nach anfänglichem Zögern willigte die 18-Jährige ein, auch gedrängt von den zwei Frauen, die sie ins Geschäft einführten, erst im Club Paradise in Leinfelden-Echterdingen, dann auf einer Rundreise durch Puffs in Deutschland.

Erst ließ sie sich den Namen des Angeklagten eintätowieren. Als sie an seiner Liebe zweifelte, wechselte sie als Dirne zu Ahmed A. über und verzierte ihre Haut mit dessen Namen.

Dem Opfer wurde ein Partyurlaub versprochen

Das zweite Opfer wurde dem Trio vom „Familienoberhaupt“ Ahmed A. zugeführt. Der hatte eine 19-Jährige von Bosnien aus übers Internet für sich eingenommen. Nach mehrmaligem Chatten lud er sie zu einem Partyurlaub nach Bosnien ein, die Frau sagte zu. Zwei Neffen des Ahmed A. holten sie ab – angeblich um sie zum Flughafen zu bringen. Dann war’s angeblich zu spät für den Flieger, die Frau landete auf einer Party in Pforzheim und wachte schließlich im Hotelbett neben dem Loverboy auf. Auch ihr spielte der Loverboy die große Liebe vor. Die 27-jährige Mitangeklagte brachte sie ins Paradise, wo sie Freier zu bedienen hatte. Sie wurde zwar wie das erste Opfer immer wieder zum Anschaffen animiert, konnte sich aber frei bewegen. Als sie genug hatte, log sie, sie müsse zu ihrer kranken Schwester fahren, was sie auch problemlos durfte.

Vor Gericht hatte der 21-Jährige ein spätes Geständnis abgelegt. Die eine Frau wies jede Schuld von sich, die 25-Jährige hatte geschwiegen. „Wir haben keine Zweifel, dass die Angeklagten einen gemeinsamen Plan hatten. Das hatte Methode“, so Vorsitzende Richterin Sina Rieberg, und: „Es war ihnen egal, dass die zwei Frauen unter 21 Jahre alt waren.“

Die zwei Frauen bleiben im Gefängnis

Am Ende verließ der 21-Jährige das Landgericht nach acht Monaten U-Haft als freier Mann. Die zwei Frauen bleiben im Gefängnis. Zwar ist die 25-Jährige mit 22 Monaten zu einer bewährungsfähigen Strafe verurteilt worden. Doch die Strafkammer sah bei ihr keine günstige Prognose. „Sie steht unter dem Einfluss der United Tribuns“, so die Richterin. Man müsse davon ausgehen, dass sich die Bulgarin weiter im Rotlichtmilieu bewegen werde.

Unterdessen sitzt Ahmed A. weiter außerhalb des Zugriffs der deutschen Strafverfolgungsbehörden – wohl in Bosnien. Gegen ihn liegt ein Haftbefehl vor, weil er im November 2012 mit mehreren Komplizen einen Widersacher vor einem Bordell in Leinfelden-Echterdingen zusammengeprügelt haben soll. Zwei der Täter sind bereits verurteilt.