Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Innenminister Thomas Strobl am Dienstag bei der Landespressekonferenz in Stuttgart. Foto: dpa

Sollte es die Möglichkeit einer wirksamen Nachrüstung für ältere Diesel-Fahrzeuge geben, verzichtet die Landesregierung auf Fahrverbote in Stuttgart. Darauf einigte sich das Kabinett an diesem Dienstag.

Stuttgart - Baden-Württembergs grün-schwarze Landesregierung verzichtet auf ihre für 2018 angekündigten Fahrverbote in Stuttgart unter der Bedingung, dass eine Nachrüstung älterer Diesel wirksam ist. Auf diese Linie zur Luftreinhaltung in Stuttgart einigte sich das Kabinett von Regierungschef Winfried Kretschmann (Grüne) nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag.

„Die Wahrscheinlichkeit ist gering“, sagte Kretschmann in Bezug auf die bislang geplanten Fahrverbote. Zuvor hatte sich das Kabinett darauf geeinigt, auf die Verbote zu verzichten, wenn eine wirksame Nachrüstung der Fahrzeuge greift. „Der Bund hat für Nachrüstung die Zuständigkeit“, betonte Kretschmann. Dass das technisch möglich ist, bezweifelt er demnach nicht. Zugleich wies Kretschmann zurück, dass die Regierung in der Frage der Fahrverbote eine Kehrtwende vollziehe.

„Unser Ziel sind nicht Fahrverbote“, sagte Koalitionspartner und Innenminister Thomas Strobl (CDU). Ziel sei eine saubere Luft in Stuttgart. „Wir machen Fahrverbote erst, wenn wir nicht anders können“, sagte Strobl. Der Bund hielt die zunächst für die Landeshauptstadt 2018 vorgesehenen Fahrverbote für rechtlich nicht zulässig. Die Verbote sollten an Tagen mit Feinstaubalarm für schmutzige Diesel auf bestimmten Straßen greifen.

Verwaltungsgericht verhandelt über neuen Luftreinhalteplan

Zudem steht eine rechtliche Prüfung der Zulässigkeit der Fahrverbote im Raum. Demnach baut die Regierung laut einer Kabinettsvorlage, die der dpa vorliegt, auf eine erfolgreiche Nachrüstung älterer Diesel-Fahrzeuge. Ob das technisch gelingt, ist aber fraglich. Die Regierung reagiert damit auf rechtliche Bedenken des Bundes, der die für 2018 angekündigten Fahrverbote für Diesel in Stuttgart für unzulässig hält.

An diesem Mittwoch wird in Stuttgart vor dem Verwaltungsgericht eine Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen den neuen Luftreinhalteplan für Stuttgart verhandelt. Dort sind die Fahrverbote als ein Mittel für bessere Luft in der Schwabenmetropole festgeschrieben.

Ursprünglich war geplant, die Fahrverbote im Jahr 2018 für schmutzige Diesel an Tagen mit hoher Schadstoffbelastung in Stuttgart auf einzelnen Straßen anzuordnen. Darauf könnte aber verzichtet werden, wenn diese Autos technisch nachgerüstet werden können.