Im Stuttgarter Landtag wurde mit den Stimmen von Grün-Rot die Novelle der Landesbauordnung verabschiedet. Foto: dpa

Mehr Grün am Haus, ein Fahrradstellplatz als Muss: Die neue Landesbauordnung trägt eine deutlich grüne Handschrift. Die Opposition nennt die Novelle "lächerlich".

Stuttgart - Eine Fahrradstellplatzpflicht und der Zwang zur Begrünung baulicher Anlagen: Die Regierungsfraktionen von Grünen und SPD haben am Mittwoch im Stuttgarter Landtag die Novelle der Landesbauordnung verabschiedet. Die Staatssekretärin im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, Gisela Splett (Grüne), verteidigte das Vorhaben. „Begrünung gerade in dicht bebauten Quartieren beeinflusst das Kleinklima positiv und erhöht die Aufenthaltsqualität.“

Wenn sich Grundstücke nicht begrünen lassen, sollten die Dächer oder Fassaden laut Novelle begrünbar sein, etwa durch kletterndes Efeu oder Rasen auf dem Dach. Das Ganze aber nur, wenn es den Bauherren wirtschaftlich zumutbar ist. Bei Wohngebäuden müssen für jede Wohnung zwei geeignete und wettergeschützte Fahrrad-Stellplätze bereitgestellt werden. Es gibt jedoch Ausnahmen.

Die neuen Regeln der Landesbauordnung

Ein wichtiges Ziel der Novelle ist es zudem, das Angebot an behindertengerechtem Wohnraum zu vergrößern. „Der Markt allein wird das nicht richten, weil es hierbei auch um zukünftige Bedarfe geht“, sagte Splett. Es sei günstiger, gleich barrierefrei zu bauen, als später im Alter umzubauen. Künftig müssen in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar und die Wohn- und Schlafräume sowie Bad und Küche mit dem Rollstuhl zugänglich sein. Bisher galt das nur bei Gebäuden mit mehr als vier Wohnungen.

CDU: "Lächerlicher Gesetzentwurf"

Kritik kam von der oppositionellen CDU und FDP. Die Novelle mache Bauen und Wohnen in Baden-Württemberg teurer, sagte CDU-Fraktionsvize Winfried Mack. Er sprach von einem „lächerlichen Gesetzentwurf“. Der FDP-Politiker Jochen Haußmann nannte die Regelung „einen Meilenstein des Bürokratieaufbaus“.

Der SPD-Abgeordnete Klaus Maier hingegen sagte, bei der Neufassung werde Holz als nachwachsender Rohstoff stärker berücksichtigt. Mit Blick auf die Fahrradstellplätze trage die Novelle außerdem den Mobilitätsveränderungen Rechnung, hieß es auch beim Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs ADFC.

Zustimmung kam vom Verkehrsclub Deutschland. Ob zum Rad, Elektrofahrrad oder zum Autoschlüssel gegriffen werde, habe sich bisher auch daran entschieden, inwieweit geeignete Abstellplätze vorhanden seien oder nicht, erklärte der Verband. Der Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen monierte dagegen, die Landesregierung habe ein überregulierendes und kostentreibendes Gesetz geschaffen.

Grün-Rot hatte die Landesbauordnung drei Jahre lang mit dem Vorsatz überarbeitet, sie ökologischer und sozialer zu machen. Die Rauchmelderpflicht ab 2015 gehört auch zu den wesentlichen Neuerungen. Sie wurde aber schon 2013 vom Landtag beschlossen.