Offenbar bewahrte ein Sportschütze seine Pistole vor einem Diebstahl nicht ordnungsgemäß auf. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Der Stuttgarter Sportschütze, dem am vergangenen Mittwoch in Ulm eine Pistole und die dazu passende Munition aus dem Auto gestohlen wurde, hat nach ersten Erkenntnissen der Polizei gegen die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz verstoßen. Das sagte ein Sprecher der Polizei den Stuttgarter Nachrichten.

Stuttgart - „Unsere Ermittlungen haben ergeben, dass der Waffenbesitzer gegen seine Pflichten verstoßen und die Pistole nicht ordnungsgemäß aufbewahrt hat“, sagte der Sprecher der Polizei Ulm, Wolfgang Jürgens. Nähere Angaben machte er nicht.

Der Stuttgarter hatte ein Turnier geschossen und danach in der Ulmer Innenstadt noch etwas essen wollen. Sein Fahrzeug habe er dafür in einem Ulmer Parkhaus abgestellt, es abgeschlossen und dies auch noch einmal kontrolliert. So gab es der 42-Jährige zumindest später bei der Polizei zu Protokoll. Die Beamten fanden allerdings vor Ort „keine Spuren, die auf einen klassischen Aufbruch hindeuten“, wie Polizeisprecher Jürgens unserer Zeitung bestätigte.

Während der rund zwei Stunden, in denen der Mann nach bisherigen Erkenntnissen speiste, öffnete ein 32-Jähriger den Wagen und entwendete eine Pistole, Munition und eine Tasche. Als der Sportschütze zu seinem Auto zurückkam, bemerkte er den Diebstahl und alarmierte die Polizei. Eine sofort eingeleitete Fahndung der Beamten war erfolgreich – auch, weil der Dieb sich selbst verriet. Er unterzog seine Beute einem Funktionstest und schoss in die Luft.

Bei seiner Festnahme hatte der Tatverdächtige noch weitere gestohlene Gegenstände bei sich. Der polizeibekannte Beschuldigte sitzt in Untersuchungshaft. Ihn erwartet ein Verfahren wegen Diebstahls und des Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Für den Sportschützen gibt es wegen des Verstoßes gegen die Verwaltungsvorschrift ebenfalls ein Nachspiel. Grundsätzlich gilt: Bei einem kurzfristigen Verlassen des Fahrzeugs – darunter fällt auch ein Abendessen – reicht es aus, wenn die Waffe und Munition getrennt voneinander aufbewahrt wird, das Fahrzeug verschlossen ist und es keine unmittelbaren Rückschlüsse gibt, dass sich eine Waffe im Auto befindet. Einen dieser Punkte hat der Sportschütze jedoch vernachlässigt. Die Polizei jedenfalls schickt ihren Bericht an die zuständige Waffenbehörde. Diese ist in Stuttgart das Amt für öffentliche Ordnung. „Wir werden genau schauen, was im Polizeibericht steht“, sagt ein Mitarbeiter des Ordnungsamts.