Die Fluggesellschaft Condor gehört zur Thomas Cook Group. Foto: dpa

Immer häufiger setzen Airlines andere Fluggesellschaften ein, die Flüge und Passagiere übernehmen. Das kann aus Kosten- und Umweltgründen sinnvoll sein, um Maschinen besser auszulasten – sorgt aber auch für Ärger bei Passagieren.

Frankfurt - Condor – Wir lieben Fliegen.“ So wirbt die Airline der Thomas Cook Group für ihre Dienste. Anja Pütz hat sich auf das Markenversprechen verlassen. Fast ein Jahr im Voraus buchten ihre und zwei weitere Familien bei Air Marin – einem Ableger des Veranstalters – einen gemeinsamen Pauschalurlaub auf Mallorca für insgesamt knapp 6000 Euro. Mit einem Ferienflieger von Condor wollte die zehnköpfige Reisegruppe Ende Oktober von Düsseldorf aus Richtung Palma starten.

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Inzwischen ist die Rheinländerin auf Thomas Cook und Condor nicht mehr gut zu sprechen. Einige Monate nach den Buchungen und der Reisebestätigung bekam die Gruppe von Air Marin schriftlich mitgeteilt, dass Condor „auf der von Ihnen gewählten Flugverbindung die Partnerairline Avion Express (X9) einsetzt“. Flugzeiten und Flugnummer blieben unverändert; Sitzabstand, Bordverkauf und Catering entsprächen „dem gewohnten Condor Standard“. Man wünsche „einen schönen Urlaub“.

Die Vorfreude ist Anja Pütz aber vergangen. Schnell fand sie heraus, dass es sich bei der „Partnerairline“ um eine kaum bekannte Charterfluggesellschaft handelt mit Sitz in Vilnius, der Hauptstadt von Litauen. „Wir haben für die Sicherheit und den Service eines Condor-Flugs mehr gezahlt“, ärgert sie sich. Nun müsse man dennoch in einen osteuropäischen Billigflieger steigen, den die Gruppe selbst wohl nie gebucht hätte.

Airlines setzen immer häufiger andere Fluggesellschaften ein

Ihr Protest brachte nur weiteren Frust: „Auf meine Nachfrage bei Condor hieß es sehr unfreundlich, ich solle froh sein, dass der Flug überhaupt stattfindet, denn die Airline selbst biete die Verbindung nicht mehr an.“

Anja Pütz ist mit ihrem Ärger nicht allein. Immer häufiger setzen Airlines andere Fluggesellschaften ein, die Flüge und Passagiere übernehmen. Das kann aus Kosten- und Umweltgründen sinnvoll sein, um Maschinen besser auszulasten. Auch bei unerwartet großer Nachfrage wie in diesem Jahr bei spanischen Urlaubszielen geben Airlines Flüge an Partnerfirmen weiter. Entscheidend ist allerdings, wann die Fluggäste darüber informiert werden und ob der Ersatzflug den Standard des gebuchten Flugs hat.

So werden viele Linienflüge seit Jahren innerhalb von Airline-Allianzen unter gemeinsamen Flugnummern (Code-Sharing) vermarktet. Lufthansa lässt inzwischen sogar per Mietvertrag einen Teil der insolventen Air-Berlin-Flotte mitsamt Crew für sich fliegen. Solche Kooperationen werden von Kunden meistens klaglos akzeptiert und sind auch vor der Buchung häufig erkennbar, etwa am Zusatz „operated by“ (auf Deutsch: ausgeführt von).

Für Condor ist der Einsatz von Subchartern ein „normaler Vorgang“

Bei nachträglichen Änderungen und dem Einsatz unbekannter kleiner Charterflieger wie im Fall Pütz reagieren Reisende dagegen verärgert. Im Internet finden sich in Foren weitere Beschwerden über den Einsatz solcher „Subcharter“. So klagt eine Kundin, die im Sommer 2015 bei Tui einen Pauschalurlaub auf den Kanaren mit Condor-Flug gebucht hatte, dass an Bord von Avion Express die Durchsagen nur in Englisch gewesen seien und die Besatzung kein Wort Deutsch gesprochen habe.

Bei Condor wird betont, der Einsatz von „Sub-Lease-Flugzeugen“ sei „ein normaler Vorgang“. Die Subcharters würden unregelmäßig eingesetzt, in der Hochsaison könne man so zusätzliche Flüge anbieten. „In Einzelfällen“ sei es möglich, dass ein Condor-Flug erst nach der Buchung der Kunden ersetzt werde. Dann würden die Passagiere aber unverzüglich informiert.

Passagiere müssen über Änderungen informiert werden

Wer die Internetseiten von Condor studiert, wird feststellen, dass neben Avion Express noch fünf weitere „Partner-Airlines“ eingesetzt werden. So flog Air Baltic (Lettland) im Sommer Urlauber nach Griechenland und Kroatien, Bul Air (Bulgarien) und Cobalt Air (Zypern) starteten nach Italien, und auch die Thomas Cook Airlines Belgium und UK übernahmen Passagiere. Bei der Auswahl achte man streng darauf, dass die Qualitäts- und Sicherheitsstandards von Condor eingehalten würden, heißt es. Generell ist der Einsatz von Subchartern zulässig. „Der Wechsel der Fluggesellschaft stellt nur einen Mangel dar, wenn eine konkrete Airline bereits im Reisekatalog, im Reisevertrag, in der Werbung oder auf der Webseite als zugesichert gelten kann“, sagt Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Bei einer Änderung müsse der Fluggast gemäß EU-Verordnung VO (EG) Nr. 2111/2005 unmittelbar vom Veranstalter oder der Airline informiert werden. Nur bei der vorherigen Zusicherung einer Airline habe der Kunde Mängelansprüche.

Solche Garantien versuchen Reiseveranstalter und Fluggesellschaften deshalb zu vermeiden. Auch in den Reisebestätigungen der Gruppe Pütz steht nicht, welche Airline den Flug durchführt. In der zusätzlichen Reservierungsbestätigung der festen Sitzplatzbuchung, einer Extraleistung für knapp 234 Euro, tauchen das Condor-Emblem und die Condor-Flugnummer jedoch auf. Ob das reicht, Ansprüche durchzusetzen, könnte erst vor Gericht entschieden werden. Anja Pütz will nicht lockerlassen: „Diese Art, mit Kunden umzugehen, muss aufhören.“