Fordert neue Dialoge: Klaus Gerrit Friese Foto: Philipp Reiss/BVDG

Bundeskulturstaatsministerin Monika Grütters hat sich beim Kulturgutschutzgesetz durchgesetzt – Klaus Gerrit Friese sagt den „Stuttgarter Nachrichten“, warum der deutsche Kunsthandel neue Dialoge braucht

Stuttgart - Stuttgart -

Mancher reibt sich verwundert die Augen: Eine kulturpolitische Gesetzesinitiative sorgt seit zwei Jahren für heftigste öffentliche Diskussionen. Aus Sicht der Gegner des Gesetzes zur Neuregelung des Kulturgutschutzes war dies alles umsonst. Nach letzten Änderungen im Ausschuss stimmten Union und SPD am Donnerstag im Plenum dem Vorschlag von Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) zu. Die Opposition enthielt sich.

Abwanderung soll gestoppt werden

Im Grundsatz soll das Gesetz die Abwanderung von national wertvollem Kulturgut aus Deutschland verhindern. Der Kunsthandel, aber auch viele private Sammler wie etwa der Hamburger Harald Falckenberg, hatten hartnäckig protestiert. Nach dem Gesetz muss auch für die Ausfuhr wertvoller Kunst in ein EU-Land eine Genehmigung eingeholt werden. Bisher war das nur für Länder außerhalb der Europäischen Union nötig. Betroffen sind Gemälde, die älter als 75 Jahre und teurer als 300 000 Euro sind.

Aus Sicht von Monika Grütters sind die Sorgen unberechtigt: „Mit dem neuen Kulturgutschutzgesetz erkennt Deutschland – wenn auch mit jahrzehntelanger Verspätung – endlich internationale Unesco- und europäische Standards an, die in fast allen Staaten Europa bereits gelten“, sagte Grütters am Donnerstag. Problematisch bleiben die Details: Was auf die Liste national wertvollen Kulturguts kommt, entscheidet in jedem Bundesland ein fünfköpfiger Sachverständigenausschuss; auch Händler und Sammler sollen vertreten sein. Das jeweilige Land darf ein Kulturgut nur „im Benehmen“ mit diesem Expertengremium unter Schutz stellen. Die Listen werden länderübergreifend in einem gemeinsamen Internetportal veröffentlicht. Vor allem Hessen und Baden-Württemberg hatten den unterstellten Verwaltungsaufwand in einem Brief an Grütters als „unabsehbare finanzielle und organisatorische Belastung“ beklagt.

Reihe „verheerender Fehlentscheidungen“

Für den Berliner Galeristen Klaus Gerrit Friese, viele Jahre Vorsitzender des Bundesverbandes Deutscher Galerien, „komplettiert“ das Gesetz, „die Serie der mehr oder minder verheerenden politischen Fehlentscheidungen der Bundes- und Landespolitik zur Bildenden Kunst“. Friese verweist auf „das Folgerecht, die Künstlersozialkasse, die Mehrwertsteuer“ und sagt unserer Zeitung: „Alles ging zu Ungunsten einer ganzen Branche aus.“ So erklärt sich für Friese, dass sich der Widerspruch zum Kulturgutschutzgesetz „zuweilen bizarr und überzogen artikulierte“. Für den Vorsitzenden des Zentralarchivs des deutschen und internationalen Kunsthandels (Zadik) in Köln stellen sich neue Fragen. „Wir brauchen“, sagt Friese, mit Blick auf den Dialog mit der Politik „eine gemeinsame Vertretung aller Beteiligten im Kunstmarkt. Zum zweiten eine unabhängig erstellte Kunstmarkt-Studie, die sich mit den Auswirkungen all dieser Dinge auf die Stabilität des Handels mit Kunst in den vergangenen 30 Jahren beschäftigt.“ Ergebnis könne sein, so Friese weiter, „dass das Hinterherhecheln gegenüber London, New York und den neuen Märkten zum guten Teil hausgemacht verschuldet wurde“.

Klaus Gerrit Friese ist sich sicher: „Dagegen kann man immer steuern.“ „Aber“, warnt Friese schließlich, „nicht mit einem Gesetz, das zunächst einmal eines bewirkt hat, was niemals hätte passieren dürfen: die gesamte Kunstmarktbranche und die kulturpolitisch Handelnden sind entzweit. Und das alles segelt unter dem einprägsamen Namen Kulturgutschutz.“