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Kostenproblem Behörden blockieren günstigste Maßnahme

Arnold Rieger, vom 15.03.2010 17:30 Uhr
Lärmschutz an der A8 beim Viadukt in Sulzbach Foto: Kraufmann
Lärmschutz an der A8 beim Viadukt in Sulzbach Foto: Kraufmann

 

Denn als die Kommunen im vergangenen Sommer bei der Behörde nachfragten, was diese unter einer "kommunalen Straße" verstehe, bekamen sie mitgeteilt: Das seien kommunale Straßen im eigentlichen Wortsinn. "Bundes- und Landesstraßen in kommunaler Baulast" hingegen könnten auf keinen Fall bezuschusst werden.

Damit sind all jene Straßen gemeint, die zwar in der Verantwortung von Bund oder Land liegen, aber von Gemeinden saniert werden müssen, wenn sie etwa durch einen Ort führen. "Das sind aber gerade jene Straßen, die einen hohen Lärmpegel haben", sagt Splett: "Vor allem hier würde Schallschutz Sinn machen, nicht bei reinen Gemeindestraßen."

Doch diese Interpretation war dem Stuttgarter Finanzministerium zu gewagt, wie es jüngst in einer Antwort auf eine Grünen-Anfrage klarstellte. Mangels verbindlichen Auskünften aus Berlin, wie diese Förderpassage auszulegen sei, warnte die Behörde die Gemeinden vielmehr vor Rückforderungen des Bundes, falls sie das Geld zweckwidrig ausgeben.

Behörden blockieren günstigste Maßnahme

Andere Bundesländer hatten diese Sorge allerdings nicht: "Die allermeisten haben die Konjunkturhilfe auch für den Lärmschutz verwendet und sie sogar mit eigenen Landesmitteln ergänzt", sagt Splett und verweist auf eine ministeriumsinterne Übersicht vom Februar. Dort sind für das Bundesgebiet Lärmschutzmaßnahmen in Höhe von insgesamt 135 Millionen Euro aufgelistet.

Allein in Bayern flossen 45 Millionen Euro in solche Projekte, denn das Münchener Finanzministerium stellte klar: "Kommunalstraßen sind Straßen in gemeindlicher Baulast oder in der Baulast von Gemeindeverbänden wie Landkreisen. Darunter können fallen: Bundesstraßen, Staatsstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen." Im Feld für Baden-Württemberg jedoch heißt es in der Übersicht: "Keine Vorhaben angemeldet und bewilligt."

Im Haus von Ministerin Gönner verweist man auf die Verantwortung des Finanzministeriums für die Auslegung der Förderkriterien. Die Grünen interpretieren den Sonderweg des Landes jedoch als mangelnden politischen Willen, den Lärmschutz wirklich voranzubringen. Das zeige sich auch daran, dass kein eigenständiges Landesprogramm aufgelegt worden sei.

Außerdem blockierten die Verkehrsbehörden konsequent die kostengünstigste Maßnahme, um Schalldämmung zu erreichen: das Tempolimit. "Wir sind gespannt, wie die neue Verkehrsministerin damit umgeht", sagt die Abgeordnete Splett.

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