Wurde der Fehlalarm etwa ausgelöst, weil sich der Rauchmelder in einem schlechten Zustand befand, werden die Kosten für den Feuerwehreinsatz dem Vermieter oder Eigentümer in Rechnung gestellt. Foto: dpa

Stellt sich beim Feuerwehreinsatz heraus, dass es sich um einen Fehlalarm gehandelt hat, bleiben die Kosten in Höhe von 400 Euro. In einigen Fällen bleibt die Gemeinde darauf sitzen, teils können Vermieter oder indirekt auch der Mieter belangt werden.

Düsseldorf - Viele Feuerwehren in Deutschland rücken häufiger wegen Fehlalarmen aus als früher. Eine typische Ursache ist der vergessene Batteriewechsel bei Rauchmeldern. Durch einen schrillen Ton kündigen viele Rauchmelder den notwendigen Batterietausch an. Der Alarmton dafür ist dem eines echten Alarms sehr ähnlich. Es gibt noch weitere Ursachen, warum ein Rauchmelder fälschlicherweise Alarm schlagen kann, etwa wenn Kochdampf in der Küche in die Rauchkammer des Melders dringt oder Insekten in das Gehäuse geraten.

Stellt sich beim Feuerwehreinsatz heraus, dass es sich um einen Fehlalarm gehandelt hat, bleiben die Kosten in Höhe von 400 Euro. In einigen Fällen bleibt die Gemeinde darauf sitzen, teils können Vermieter oder indirekt auch der Mieter belangt werden.

Wann zahlen die Anwohner?

Wenn Nachbarn oder Anwohner wegen des Alarmtons in einer anderen Wohnung die Feuerwehr rufen, werden sie bei einem Fehlalarm nicht zur Kasse gebeten. Die Feuerwehr spricht dann von einer Meldung im guten Glauben. Ansonsten würden aufmerksame Menschen, die sich um das Leben und das Eigentum der Nachbarn sorgen, von weiteren Notrufen abgehalten.

Wann zahlt der Vermieter?

Wurde der Fehlalarm etwa ausgelöst, weil sich der Rauchmelder in einem schlechten Zustand befand, kann die Gemeinde die Kosten für den Feuerwehreinsatz vom Betreiber der Brandmeldeanlage verlangen – meist ist das der Vermieter oder Eigentümer. So urteilte das Verwaltungsgericht Neustadt (Urteil v. 2. 12. 2014, AZ: 5 K 491/14.NW). Denn dieser ist verpflichtet, den Rauchmelder in einwandfreiem Zustand zu halten.

Wann zahlt der Mieter?

Wird der Vermieter oder der Eigentümer der Wohnung als Betreiber des Rauchmelders in Anspruch genommen, kann er unter Umständen Schadenersatz von seinem Mieter verlangen. Das ist dann möglich, wenn der Fehlalarm aufgrund einer Pflichtverletzung des Mieters ausgelöst wurde: Etwa wenn ein Mieter durch außerordentlich viel Rauch, Dunst oder Hitze beim Kochen einen Warnmelder auslöst, urteilte das Landgericht Frankfurt am Main (Urteil vom 8. 9. 2015, AZ: 2-11 S 153/14).

Wann zahlt die Feuerwehr?

Schaden durch einen Fehlalarm kann auch entstehen, weil die Feuerwehr gewaltsam in eine Wohnung eindringt, um zu löschen. Wer zahlt das? Das Landgericht Heidelberg entschied (Urteil vom 7. 3. 2014, AZ: 1 O 98/13): Macht niemand die Tür auf, darf sich die Feuerwehr auch anderweitig Zutritt verschaffen. Stehe etwa ein Fenster offen, müsse dieses benutzt werden, bevor eine Tür aufgebrochen wird. Halten sich die Feuerwehrleute daran, kann der Eigentümer keinen Schadenersatz verlangen.

So bringen Sie den Rauchmelder richtig an.