Das Stuttgarter Stromnetz erhält einen neuen Betreiber Foto: Max Kovalenko

Die Konzessionsvergabe der Stadt für das Strom- und Gasnetz an ein Gemeinschaftsunternehmen aus Stadtwerken und EnBW ist rechtmäßig. Das hat das Bundeskartellamt am Montag entschieden.

Stuttgart - Die Konzessionsvergabe der Stadt für das Strom- und Gasnetz an ein Gemeinschaftsunternehmen aus Stadtwerken und EnBW ist rechtmäßig. Das hat das Bundeskartellamt am Montag entschieden. Der Mitbewerber E-Werke Schönau (EWS) hatte beim Kartellamt gegen die Entscheidung opponiert und die Einleitung eines Missbrauchsverfahrens gefordert. EWS argumentierte, dass die Vergabe an das noch zu gründende Mischunternehmen, an dem die Stadtwerke die Mehrheit (74,9 Prozent) halten werden, lange vor der eigentlichen Entscheidung abgekartet worden sei.

Das Missbrauchsverfahren sei wegen der EWS-Beschwerde „und von Amts wegen“, also auch aus eigenem Antrieb, eingeleitet worden, sagte Kartellamts-Sprecher Kay Weidner am Montag. Bei der Prüfung habe sich ergeben, dass die Auswertung der Angebote und die Begründung der Auswahlentscheidung durch die Stadt „zwar Wertungsfehler enthielten, diese aber nicht die Auswahl für das auf Platz 1 liegende Angebot berühren, sondern andere Bewerber“, so Weidner. Daher seien die Wertungsfehler nicht relevant. Das Bonner Amt habe entschieden, das Missbrauchsverfahren einzustellen.

EWS, die mit den Stadtwerken Stuttgart gemeinsam Strom und Gas verkauft, könnte gegen die für 20 Jahre vergebene Konzession vor dem Landgericht klagen. „Mein Bauchgefühl sagt mir, dass wir nicht gegen die Stadt vorgehen werden“, lenkt Geschäftsführer Michael Sladek ein. Klagen werde EWS aber voraussichtlich gegen das Kartellamt. OB Fritz Kuhn (Grüne) und EnBW-Vorstand Dirk Mausbeck begrüßten die Bonner Entscheidung. Die Kooperation solle so schnell wie möglich gestartet werden. Dazu muss ein Gesellschaftsvertrag ausgehandelt werden.