Eine mutmaßliche Prostituierte aus Baden-Württemberg soll einem Kunden in der Schweiz dessen Auto und Handy gestohlen haben (Symbolbild). Foto: dpa

Begleitung für einen gemütlichen Abend samt Sex. Angeblich wollte der Kunde dann aber nicht zahlen. Darf man deshalb einfach sein Auto mitgehen lassen? Die Staatsanwaltschaft spricht von schwerem Raub.

Konstanz - Eine mutmaßliche Prostituierte aus Baden-Württemberg soll einem Kunden in der Schweiz dessen Auto und Handy gestohlen haben. Die 44-Jährige aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis muss sich seit Dienstag vor dem Landgericht Konstanz wegen schweren Raubes in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung verantworten.

Zum Prozessauftakt bestritt die Beschuldigte, als Prostituierte tätig gewesen zu sein. Auto und Handy will sie dem Mann in der schweizerischen Grenzstadt Kreuzlingen lediglich als Pfand wegen dessen Weigerung abgenommen haben, ihr ein zuvor vereinbartes Honorar zu zahlen. Dieses habe sie Begleiterin für einen „gemütlichen Abend“ erhalten sollen. Allerdings sei es dabei auch zum Sex gekommen.

Mann in Badezimmer eingeschlossen

Laut Anklage hatte die Frau im Juli 2016 in der schweizerischen Grenzstadt Kreuzlingen den Kunden in dessen Badezimmer eingeschlossen und durch das Schlüsselloch mit Pfefferspray besprüht - ehe sie mit seinem Auto verschwand. Die Spray-Attacke erfülle den Tatbestand der versuchten Körperverletzung.

Das Gericht vertagte die Verhandlung auf den 6. November. Dann soll es unter anderem um Erkenntnisse der Schweizer Ermittler gehen, wie ein Gerichtssprecher erklärte. Zudem sollten weitere Zeugen vernommen werden. Mit einem Urteil sei in der zweiten Novemberhälfte zu rechnen.