Stuttgarter Gemeinderat: Braucht es hier mehr Vielfalt? Foto: Piechowski

Baden-Württemberg will das Kommunalwahlrecht auf Nicht-EU-Ausländer ausdehnen. Der Vorstoß in Berlin dürfte allerdings an der CDU scheitern.

Stuttgart - Bürger aus Nicht-EU-Staaten sollen nach dem Willen Baden-Württembergs auf kommunaler Ebene das aktive und passive Wahlrecht erhalten. Die grün-rote Landesregierung hat auf ihrer jüngsten Kabinettssitzung in Stuttgart eine entsprechenden Vorstoß im Bundesrat beschlossen. „Wir erfüllen damit den Koalitionsvertrag“, sagte ein Sprecher des Innenministeriums unserer Zeitung. Gemäß diesem Vertrag hat die Koalition bereits das Wahlalter bei Kommunalwahlen auf 16 Jahre gesenkt.

Damit auch Nicht-EU-Ausländer an ihrem Wohnort über die Zusammensetzung von Kreis- und Gemeindetagen sowie bei OB-Wahlen und Bürgerentscheiden mitbestimmen dürfen, bräuchte es allerdings nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Grundgesetzänderung. Für das Gericht ist der Begriff „Volksvertretung“ im Grundgesetz an das deutsche Volk gebunden. Selbst wenn also in den kommenden Wochen der Bundesrat dem Vorstoß mehrheitlich zustimmen würde, bräuchte er noch eine Zweidrittel-Mehrheit im Bundestag.

Die CDU lehnt allerdings eine solche Änderung bislang strikt ab – und vermutet wahltaktische Gründe hinter dem Vorstoß: „Grün-Rot will damit die eigene Klientel bedienen“, so der CDU-Innenexperte im Landtag, Thomas Blenke. Seiner Ansicht nach würde ein solcher Schritt auch nicht – wie von SPD und Grünen behauptet – die Integration fördern. „Integration findet vor allem im Sport- oder Musikverein statt“, so Blenke. Die CDU sei gegen eine „uferlose Ausweitung“ des Wahlrechts.

Von den 10,8 Millionen Einwohnern im Südwesten haben 1,3 Millionen einen ausländischem Pass. Rund die Hälfte davon sind Menschen aus anderen EU-Staaten, die nach einem EU-Vertrag seit langem das Kommunalwahlrecht haben. Die andere Hälfte sind Nicht-EU-Ausländer. Die mit Abstand größte Gruppe unter ihnen, nämlich rund 269 500, sind Menschen mit türkischer Staatsangehörigkeit.