Die Bundesregierung will die Ausbildung in der Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege zusammenfassen. Foto: dpa

Die Regierung will die Pflegeausbildung vereinheitlichen, um vor allem die Altenpflege attraktiver zu machen. Aber es gibt gewichtige Einwände, kommentiert Norbert Wallet.

Berlin - Das Vorhaben der Bundesregierung, die Ausbildungen in den Pflegeberufen zu vereinheitlichen, hat quer durch die Zunft für Empörung gesorgt. Das passiert gelegentlich bei einschneidenden Gesetzesvorhaben und muss kein Zeichen für mangelnde Qualität sein. Allerdings schlagen die Wellen so hoch und sind die Einwände so gewichtig, dass zumindest die unangebrachte Hastgebremst werden müsste, mit der das Vorhaben nun umgesetzt werden soll.

Der Regierungsentwurf muss sehr gut begründet werden, denn der Plan, aus drei Ausbildungsgängen einen zu machen, ist jedenfalls auf den ersten Blick keineswegs plausibel. Man kann schwer argumentieren, dass die Anforderungen in der Kranken- und in der Altenpflege immer komplexer und anspruchsvoller werden – und gleichzeitig eine Einheitsausbildung schaffen, die jedem Zweig schon rein rechnerisch weniger Zeit einräumt. Das Ergebnis ist absehbar: Soll der heutige Standard gewahrt bleiben, wären Nachschulungen erforderlich, sobald ein Auszubildender seinen Schwerpunkt verlässt und etwa von der Altenpflege in die Krankenpflege wechselt. Wem aber soll damit gedient sein?

Der eigentliche Hintergrund des Plans ist das ehrenwerte Anliegen, die Altenpflege durch Um- und Aufstiegschancen attraktiver zu machen. Womöglich aber wird durch das Vorhaben der gegenteilige Effekt erzielt: Die Schwelle zur Aufnahme einer Ausbildung könnte höher werden, wenn nun zusätzlich zum Lernstoff der Altenpflege die nicht gerade einfachen Lerninhalte aus der Kranken-, gar der Kinderkrankenpflege zusätzlich beherrscht werden müssen. Bei einem Bedarf von 280 000 zusätzlichen Fachkräften in der Altenpflege bis 2030 sollte sich die Regierung eine Denkpause gönnen.