Seine Position ist gestärkt worden: AfD-Bundeschef Jörg Meuthen Foto: dpa

Der Zusammenschluss aus 14 Abgeordneten, die die AfD-Fraktion im baden-württembergischen Landtag verlassen haben, ist eine reguläre Fraktion. Das sei zwar rechtlich zulässig, moralisch aber bedenklich, meint unser Kommentator.

Stuttgart - Die Abgeordneten einer Partei dürfen zwei Fraktionen stellen. Zu diesem Ergebnis kommen drei Rechtsexperten in ihrem Gutachten. Für die Partei Alternative für Deutschland (AfD) bedeutet das in der Summe mehr Geld, mehr Redezeiten im Plenum, mehr parlamentarische Rechte. Rechtlich ist dies zulässig, moralisch aber eine Farce.

Dem AfD-Bundeschef Jörg Meuthen wird’s egal sein, seine Position ist durch das Gutachten gestärkt worden. Gleichwohl bleiben viele Fragen offen. Die Abspaltung des Meuthen-Lagers hat Chaos hinterlassen. Der AfD-Landesverband muss nun erst mal klären, welche Fraktion ihn vertritt – oder ob es vielleicht nicht doch eine Möglichkeit zur Wiedervereinigung gibt. Auch dabei kann es eigentlich nur Verlierer geben.

Unabhängig davon sollte die Gründung einer Parallelfraktion im Landtag ein einmaliger Vorgang in der Geschichte Baden-Württembergs bleiben. Deshalb sollte der Landtag eine Regelung erlassen, die in Zukunft das Bilden einer Parallelfraktion in Zukunft untersagt.