Das Hohenloher Freilandmuseum Wackershofen würde das MAN-Stahlhaus gerne seinen Besuchern zugänglich machen. Foto: dpa

Das denkmalgeschützte MAN-Stahlhaus an der Oberwiesenstraße ist einem Bauvorhaben im Weg. Sein Abriss ist genehmigt. Doch nun ist Rettung in Sicht. Allerdings aufgrund einer Ausnahme, die auf keinen Fall zur Regel werden sollte, kommentiert unsere Autorin Eveline Blohmer.

Sillenbuch - Die Causa Sillenbucher MAN-Stahlhaus muss aus zweierlei Blickwinkeln betrachtet werden: Da ist zunächst das denkmalgeschützte Haus an sich. Mit der Versetzung nach Wackershofen bliebe es nicht nur erhalten, sondern erhielte durch die Besucher des Freilandmuseums außerdem eine Beachtung, die es an der Oberwiesenstraße niemals erfahren hätte. Nicht zu vergessen die fachkundige Aufbereitung seiner Geschichte und Einbettung in einen größeren Kontext durch das Museumspersonal. Was nützt das Haus der Allgemeinheit, wenn es in der hintersten Ecke Sillenbuchs steht? Ganz pragmatisch betrachtet nicht so viel, wie der neue Wohnraum, der entstehen soll. Deshalb ist es absolut begrüßenswert, wenn das Haus die Adresse wechselt.

Aber – und das ist der andere Blickwinkel – der Fall wirft eine ganz andere Frage auf: Was nützt der Allgemeinheit ein Petitionsrecht, das nichts nützt, weil durch Ausnahmen Fakten geschaffen werden können? In diesem speziellen Fall heiligt der Zweck (der Erhalt des Hauses) die Mittel (die Ausnahme vom Stillhalteabkommen). Doch wenn es an Ausnahmen geht, sollte sich der Aussschuss generell doch ein Beispiel am Stahl nehmen und eisern bleiben. Bei allzu zu großer Flexibilität verliert er seine Glaubwürdigkeit und der Bürger die Motivation, sich zu beteiligen.