Ulvi K. (rechts) ist wieder ein freier Mann Foto: dpa

Wenn die Justiz Fehlurteile fällt, zerstört sie das Vertrauen in den Rechtsstaat – wie in den Fällen Gustl Mollath und aktuell im Fall Ulvi K., meint Kommentator George Stavrakis.

Stuttgart - Wieder ein Justizskandal, wieder Bayern. Das Landgericht Bayreuth hat einen katastrophalen Fehler des Landgerichts Hof korrigiert – nach zehn Jahren, in denen Ulvi K. in Gefangenschaft gehalten worden ist. Jetzt ist der Mann, der wegen des Mordes an der damals neunjährigen Peggy aus Oberfranken 2004 zu lebenslanger Haft verurteilt worden war, im Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen worden. Und zwar „aus tatsächlichen Gründen“, so die Bayreuther Richter. Ein Tatnachweis sei nicht möglich.

Das hätten die Richter am Landgericht Hof vor zehn Jahren auch schon so sehen müssen. Es gab keine Leiche – Peggy ist bis heute spurlos verschwunden. Es gab keinen Tatort, keine objektiven Beweise, keine verwertbaren Spuren. Ausgerechnet der geistig behinderte Ulvi K. soll 2001 im oberfränkischen Lichtenberg den perfekten Mord begangen haben? Ein Mann mit einem Intelligenzquotienten von 67, der kaum lesen und schreiben kann und der auf dem Entwicklungsstand eines reifeverzögerten Zehnjährigen ist?

Mit diesem ersten Urteil im Zweifel gegen Ulvi K. haben die Hofer Richter den bemitleidenswerten Eltern der verschwundenen Peggy einen schlimmen Bärendienst erwiesen und die Justiz in ein denkbar schlechtes Licht gerückt.

Das erste Urteil im Fall Ulvi K., ein Skandalurteil, erinnert frappierend an den Fall Gustl Mollath. Bei dem „berühmtesten Psychiatrieinsassen Deutschlands“ hatten die Landgerichte Nürnberg und Regensburg unter Mithilfe des Bundesgerichtshofs Unrecht gesprochen. Haarsträubende Fehlleistungen der Richter und der Staatsanwaltschaft hatten Mollath mehr als sieben Jahre hinter die Mauern der Psychiatrie gezwungen, ehe das Oberlandesgericht Nürnberg das Wiederaufnahmeverfahren anordnete. Es soll im Juli beginnen.

Allerdings ist es völlig unangebracht, mit dem Finger auf die Justiz in Bayern zu zeigen. Der Fall Harry Wörz, 1998 in Karlsruhe zu Unrecht zu elf Jahren Gefängnis verurteilt, zeigt, dass auch in Baden-Württemberg ebenso wie in bald jedem Bundesland unsägliche Fehlurteile, ja Justizskandale, jederzeit möglich sind. Der Beispiele sind viele, sie aufzuzählen würde den Rahmen sprengen.

Das Dramatische an diesen Urteilen ist, dass es praktisch jeden treffen kann. So schreibt Ralf Eschelbach in einem Strafrechtskommentar vom Mai 2011, es sei eine Lebenslüge der Justiz, dass es kaum falsche Strafurteile gebe. Der Verfasser ist keineswegs ein frustrierter Strafverteidiger, der an deutschen Gerichten verzweifelt, sondern Richter am Bundesgerichtshof (BGH). Eschelbach schätzt die Zahl aller Fehlurteile auf 25 Prozent. Eine der Hauptursachen für falsche Urteile sieht Eschelbach in der Vorverurteilung des jeweiligen Angeklagten durch die Richter, weil diese sich zu oft auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaften verließen.

Muss der gesetzestreue Bürger also Angst vor der deutschen Justiz haben? Ganz so ist es sicher nicht. Die allermeisten Gerichte und Staatsanwaltschaften leisten eine schwierige und trotzdem saubere Arbeit. Der Staat sollte sie ihnen nicht auch noch durch immer neue Sparrunden zum Schaden der Gesellschaft erschweren.

Wo Menschen wirken, werden Fehler gemacht. Wo Menschen jedoch sehenden Auges gegen jede Vernunft und gegen den gesunden Menschenverstand wirken, verursachen sie nicht selten verheerende Schäden. Das trifft besonders auf die Menschen zu, die in der Justiz und im Namen des Volkes wirken. Dieser Tatsache müssen sich die Damen und Herren in den schwarzen Roben bewusst sein – bei jedem Urteil.

g.stavrakis@stn.zgs.de