Wer darf wie lange in Urlaub? Darüber musste nun ein Gericht entscheiden Foto: Fotolia

Ein Birkenstock-Mitarbeiter verklagte seine Firma auf Schadenersatz, weil er „nur“ 34 Tage frei bekam und nicht – wie seine Kollegen in der Produktion ab 58 – 36 Tage. Ein skurriler Streit.

Stuttgart - 36 Tage Urlaub gewährt der Schuhhersteller Birkenstock seinen Produktionsmitarbeitern ab 58 Jahren. Nicht viel schlechter ergeht es den jüngeren Mitarbeitern, die 34 Tage im Jahr freibekommen. Vieles spricht also für die Einschätzung, dass die einen großzügig und die anderen sehr großzügig behandelt werden. Man kann es aber auch anders sehen – dass nämlich die jüngeren Mitarbeiter diskriminiert werden. Einer von ihnen hat deswegen außer zwei zusätzlichen Urlaubstagen mindestens 2000 Euro Schadenersatz gefordert. Manche Menschen kann man um ihre Probleme nur beneiden.

Rein formal hat der klagende Mitarbeiter sogar einige Argumente auf seiner Seite. Denn wer die zwei Zusatztage bekommt und wer nicht, entscheidet sich allein nach dem Alter des Mitarbeiters; und Altersdiskriminierung ist in Deutschland verboten. Dennoch ist es zu begrüßen, dass das Bundesarbeitsgericht bei der Auslegung des Diskriminierungsverbots nicht nur den Gesetzestext, sondern auch den gesunden Menschenverstand zurate gezogen hat. Schließlich kann Gleiches sehr wohl unterschiedlich behandelt werden, wenn es dafür Sachgründe gibt. Dass ältere Menschen im Durchschnitt einen höheren Erholungsbedarf haben als ihre jungen Kollegen, lässt sich kaum bestreiten.

Weniger nachvollziehbar ist der Umstand, dass für solche Fragen mehrere Instanzen der Arbeitsgerichte bemüht werden mussten, die auch dafür da sind, bei Kündigungen Klarheit zu schaffen. Viele gekündigte Arbeitnehmer, aber auch Firmen bleiben monatelang im Ungewissen darüber, wie es weitergeht. Wenn man sieht, mit welchen Fragen sich Arbeitsrichter zuweilen befassen müssen, ahnt man auch, warum dies so ist.