Die Justiz sollte Gustl Mollath dankbar sein Foto: dpa

Gustl Mollath ist freigesprochen worden. Die Justiz sollte ihm dankbar sein - dieser merkwürdige Mann hat dem Rechtssystem weit über Bayern hinaus eine Lektion erteilt.

Gustl Mollath, bis vor kurzem Deutschlands berühmtester Psychiatrieinsasse, ist freigesprochen worden. Zwar nicht ohne Wenn und Aber, wie er es gehofft hatte. Er wird jedoch für die siebeneinhalb Jahre, die er zu Unrecht hinter Anstaltsmauern gefangen gehalten wurde, entschädigt. Noch wichtiger an dem Justizskandal Mollath ist aber die Tatsache, dass dieser merkwürdige Mann dem Rechtssystem weit über Bayern hinaus eine Lektion erteilt hat. Dafür sollte ihm die deutsche Justiz dankbar sein. 

Denn ohne die spektakuläre Causa Mollath wären die offensichtlich untauglichen justizinternen Korrekturmechanismen nicht zu Tage getreten. Mollath hat gegen alle Widerstände die Wiederaufnahme seines Verfahrens erzwungen, obwohl die Hürden dafür sehr hoch – zu hoch – sind. Erreicht hat er das nur mit Hilfe seiner Unterstützer, die für eine breite öffentliche Wahrnehmung seines niederschmetternd skandalösen Falles gesorgt haben. Zudem haben Zeitungsjournalisten mit ihrer akribischen Recherche Druck gemacht und so das Versagen der Justiz aufgedeckt. Im Alleingang wäre Gustl Mollath verloren gewesen. 

Das wirft kein gutes Licht auf den Justizapparat – weder auf die schludrigen Richter, die Mollath auf Basis eines Ferndiagnose-Gutachtens in die Psychiatrie gezwungen haben, noch auf die betriebsblinden Staatsanwälte und psychiatrischen Sachverständigen. 

Die Justiz hat die Pflicht, Fälle wie den des Sonderlings Mollath mit allen Mitteln zu verhindern. Die Justizministerien müssen daher aufhören, das Rechtssystem durch Sparrunden zu schwächen. Aber: Dieser Fall wurde nicht aus Sparzwängen zum Skandal. Deshalb muss es für die Justiz heißen: Danke, Gustl Mollath.