Rückhalt für die Abwehr von Terroristen? Geht es nach der Union und mehreren Länder-Innenministern, sollen Soldaten – hier beim Häuserkampf-Training in Torgelow – größere Einsatzbefugnisse im Inland bekommen. Foto: dpa

Die Debatte um Gesetzesänderungen, die Polizei und Militär eine engere Zusammenarbeit im Inland ermöglichen sollen, verläuft hitzig. Warum nur? Das, worüber Bundes- und Landesregierungen reden, brächte Fortschritte ohne im Widerspruch zum Geist des Grundgesetzes zu stehen.

Stuttgart. - Was wollten 1949 die Verfasser des Grundgesetzes? Dass der Staat sein Militär nicht gegen die eigenen Bürger einsetzen darf. Daher die im internationalen Vergleich extreme Trennung der Zuständigkeiten von Polizei und Bundeswehr. Was wollen jetzt die Bundesregierung und die Innenminister der Länder? Dass der Staat seine Bürger bestmöglich vor den Folgen großer Terrorangriffe bewahren kann. Daher Wille und Idee, diese Zuständigkeiten an aktuelle Bedrohungen anzupassen, die kaum mehr trennen zwischen innerer und äußerer Sicherheit.

Problemlos bringen die Regierungspläne beide Anliegen in Einklang. Auch wenn aufgeregter Flügelschlag in den Reihen der Opposition im Bundestag, aber auch der SPD, einen anderen Eindruck erwecken soll. Schließlich stecken in keinem Detail, das debattiert wird, neue Befugnisse für das Militär von solcher Qualität, dass es in Konkurrenz zur Polizei treten könnte. Es geht darum, spezielle Fähigkeiten der Bundeswehr für die innere Sicherheit nutzbar zu machen. Vorbeugung und Strafverfolgung gegen terroristische Gewalt bleiben davon unberührt Kernaufgaben der Polizei.

Das Hauptargument gegen die Pläne der Regierungen, schon heute sei Amtshilfe der Bundeswehr auf Anforderung jederzeit und ohne Grundgesetzänderung möglich, geht an den Sicherheitsbedürfnissen der Bevölkerung komplett vorbei. Denn noch stehen tatsächlich Gesetze gemeinsamen Übungen ziviler und militärischer Kräfte im Weg und mehr noch eingespielten Arbeitsabläufen. Diese Barrieren müssen weg. Denn wer je in der Feuerwehr oder im THW Dienst getan hat, weiß: Was nicht gemeinsam geübt wird, wird im Bedarfsfall auch gemeinsam nicht gekonnt. Bei Bundeswehr und Polizei verhält es sich ebenso.

christoph.reisinger@stuttgarter-nachrichten.de