Im Bruchsaler Gefängnis lief manches falsch Foto: dpa

Der Tod des Bruchsaler Häftlings vom August muss nicht nur ein rechtliches, sondern auch ein politisches Nachspiel haben, fordert unser Kommentator Arnold Rieger.

Stuttgart - Die Lebens- und Todesumstände des in Bruchsal gestorbenen Häftlings sind erschütternd – wie groß die Schuld auch immer sein mag, die der Mann aus Burkina Faso auf sich geladen hat. Was Justizminister Stickelberger jetzt über dessen letzten Jahre schilderte, ist eine Chronik der Selbstzerstörung, ein Amoklauf gegen sich und seine Umwelt. Wie genau der Häftling zu Tode kam und ob er tatsächlich verhungert ist, steht zwar noch nicht zweifelsfrei fest. Doch mit Sicherheit lässt sich sagen, dass er psychisch krank war, gefangen im Wahn.

Ein Einzelfall. Doch auch nicht so selten, dass man nicht grundsätzliche Fragen daran knüpfen müsste: Kann die Justiz mit solchen Menschen umgehen? Sind die Vollzugsbeamten dafür ausgebildet? Erst kürzlich hat Stickelberger ja beklagt, dass immer mehr Gefangene psychisch auffällig seien. Wie trügerisch die Ruhe hinter Gefängnismauern ist, hat unlängst die Massenschlägerei im Jugendknast Adelsheim gezeigt. Es ist deshalb gut, dass sich auf Initiative der CDU demnächst der Landtag mit diesen Fragen befasst. Dabei kann er auch die Bezahlung im Vollzug – dort leistet man Schwerstarbeit – nicht ausklammern.

In Bruchsal lief manches falsch. Offenbar waren nicht nur die Vollzugs-, sondern auch die Ministerialbeamten überfordert. Sonst hätte man den Häftling frühzeitig zwangsbehandelt, was in der Psychiatrie keine Seltenheit ist. Der Justizminister muss für dieses Versäumnis geradestehen, keine Frage. Dennoch ist bisher nicht klar, wo genau die Schwachstelle lag. Die CDU sollte also einstweilen darauf verzichten, aus dem Fall politisch Kapital zu schlagen. Viel wichtiger ist es, die Gefängnisse in die Lage zu versetzen, mit wild um sich schlagenden Häftlingen umzugehen.