Rentner Dietrich Wagner ist seit den Wasserwerferstößen am Schwarzen Donnerstag im Stuttgarter Schlossgarten fast blind. Foto: dpa

Das Land sollte das Urteil des Verwaltungsgerichts akzeptieren und so einen Schlussstrich unter den verheerenden Polizeieinsatz im Schlossgarten ziehen, meint unser Kommentator George Stavrakis.

Stuttgart - Der Polizeieinsatz am 30. September 2010 gegen S-21-Gegner war rechtswidrig. So lautet das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart. Fünf Jahre nachdem weit mehr als 100 Demonstranten durch Pfefferspray und Wasserwerfer teilweise schwer verletzt wurden, ist es Zeit, einen Schlussstrich zu ziehen. Deshalb ist es erfreulich, dass Innenminister Gall wohl davon absehen wird, das Urteil anzufechten. Er bedauert, dass Menschen zu Schaden gekommen sind. Damit reicht er den Opfern die Hand, wenn auch reichlich spät. Eine echte Entschuldigung sieht allerdings anders aus.

Trotzdem sollte das Land nun auch den zweiten Schritt tun und mit den Geschädigten konstruktiv über Schmerzensgeld verhandeln. Damit könnte endlich Rechtsfrieden hergestellt werden. Schließlich hat die Polizei am sogenannten Schwarzen Donnerstag im Schlossgarten nicht nur gegen das Versammlungsrecht verstoßen, sondern auch gegen interne Dienstvorschriften. Es wäre ein denkbar schlechtes Zeichen, müssten die Opfer mit ihren Schmerzensgeldklagen erneut gegen das Land vor Gericht ziehen.

g.stavrakis@stn.zgs.de