Wo die Leichen gefunden wurden: Spurensicherung Anfang Juni im Schlossgarten Foto: dpa

Der spektakuläre Mordfall um zwei in Koffer verpackte Leichen steht kurz vor der Anklageerhebung. Allerdings droht nächstes Jahr ein reiner Indizienprozess: Der Beschuldigte, ein 47-Jähriger aus Gablenberg, tischt eine abenteuerliche Version der Bluttat auf.

Stuttgart - Es ist Ende Mai dieses Jahres. Ein baumlanger Kerl fährt nachts auf einem Fahrrad mit Anhänger durch den Unteren Schlossgarten. In dem Anhänger befindet sich ein großer Reisekoffer, den er in der Nähe der Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Allee hinter einer Betonmauer am Bahndamm abstellt. Der Mann macht diese Fahrt ein zweites Mal in jener Nacht. Wieder stellt er einen Koffer an derselben Stelle ab. Er bleibt dabei unbemerkt.

In den beiden Hartschalenkoffern steckten die Leichen der 47-jährigen Sylvia C. und des 50-jährigen Peter G. Die beiden Opfer, die im Obdachlosenmilieu unter anderem am Ostendplatz verkehrten, sollen von Günter H. in den Park transportiert worden sein. Doch den Mord selbst bestreitet der 47-jährige Arbeitslose – und er wartet bei seinen Vernehmungen offenbar mit einer ziemlich abenteuerlichen Version auf. Die Täterin soll Sylvia C. gewesen sein – sie habe ihren Kumpel und dann sich selbst getötet.

Der wegen Gewaltdelikten polizeibekannte Tatverdächtige, der am 16. Juni festgenommen worden war, räumt ein, die Opfer aus der Obdachlosenszene zu kennen. Dort habe er sie getroffen. Angeblich vereinbarte das Trio, bei Günter H. in der Wohnung an der Asperger Straße in Gablenberg zu zechen. Günter H. soll ausgesagt haben, er sei dort später eingeschlafen. Im Halbschlaf habe er dann beobachtet, wie Sylvia C. ihren Kumpel Peter G. umgebracht habe. Angeblich soll sie laut der Version des Günter H. gar versucht haben, den 50-Jährigen zu verstümmeln.

Trotzdem sei er, sagt Günter H., mit der Frau noch in derselben Nacht in eine Gaststätte an der Rechbergstraße im Stuttgarter Osten gegangen, ehe man wieder in seine Wohnung zurückkehrte, wo die Leiche des Peter G. lag. Als er am nächsten Morgen aufgewacht sei, habe er gesehen, dass sich Sylvia C. erhängt habe. „Eine Version, die nicht stimmen kann“, sagt die Polizei.

Was Günter H. dann zu Protokoll gegeben haben soll, hört sich dagegen plausibel an. Er habe die Leichen in die beiden Koffer gepackt und habe sie mit seinem Rad plus Anhänger in den Schlossgarten gefahren. Dort will er noch versucht haben, die Koffer zu vergraben, sei damit aber wegen des Wurzelwerks gescheitert. Wieder zu Hause, habe er erst einmal die Wohnung geputzt. Mit dem Tod der Sylvia C. und des Peter G. habe er nichts zu tun.

Die Ermittler der 40-köpfigen Sonderkommission Damm und die Staatsanwaltschaft sind indes vom Gegenteil überzeugt. In den nächsten Tagen soll nach umfangreichen Ermittlungen Anklage wegen Doppelmordes erhoben werden. Im Gegensatz zu einem Totschlagsvorwurf müssen hierfür Mordmerkmale wie niedrige Beweggründe, Heimtücke oder Mord zur Verdeckung einer Straftat nachgewiesen werden.

Bei der Staatsanwaltschaft ist zum Verfahrensstand aber bis dato nichts zu erfahren: „Wir können dazu keine Angaben machen“, sagt Staatsanwaltssprecherin Claudia Krauth.

Was sich wirklich abspielte, weiß wohl nur Günter H. allein. Sonstige Tatzeugen gibt es nicht. Die Strafverfolger sind bei einer Anklage daher gezwungen, die Fakten des tatsächlichen Ablaufs zusammenzutragen und dem über 1,90 Meter großen Beschuldigten anhand von Spuren und Erkenntnissen nachzuweisen, dass seine Version vom Tatablauf nicht stimmen kann. Offenbar wies der tote Peter G. keine Abwehrverletzungen auf. Wurde er heimtückisch im Schlaf getötet? Musste Sylvia C. sterben, weil sie eine Zeugin war – was dann als Verdeckungsmord gewertet würde?

Obwohl sich die Bluttat im Obdachlosenmilieu abgespielt hat, kann nicht behauptet werden, dass sich Günter H. selbst zu den sogenannten Sozialgeschädigten zählen müsste. Der Mann betrieb nach Informationen unserer Zeitung in der Vergangenheit Finanz- und Kreditgeschäfte, hatte vor Jahren in der Innenstadt sogar ein Büro, in dem er einen sogenannten Interfinanzservice anbot. Nach Angaben aus seinem Umfeld soll er außerdem in den neuen Bundesländern Versicherungen verkauft haben und überdies in der Haussanierungsbranche tätig gewesen sein. Womöglich ist vor Gericht zu erfahren, was den Finanzgeschäftsmann in die Kreise der Obdachlosenszene brachte. Und in welcher Beziehung er zu dem 50-jährigen Peter G. und der 47-jährigen Sylvia C. stand.

Gelegenheit gibt es hierzu beim Hauptverfahren am Landgericht, das voraussichtlich im Februar 2015 eröffnet wird. Ein großes Medieninteresse dürfte Günter H. und seiner Geschichte gewiss sein.