Der Gutachter im Koffermord-Prozess hält den 48-jährigen Angeklagten für voll schuldfähig. (Archivfoto) Foto: dpa

Der Angeklagte im Koffermord-Prozess habe zwar ein großes Alkoholproblem, ist aber nach Meinung eines Gutachters voll schuldfähig. Dem 48-Jährigen wird zweifacher Mord vorgeworfen.

Stuttgart - Im Prozess um die Stuttgarter Kofferleichen hat ein Gutachter den Angeklagten für voll schuldfähig erklärt. Der 48-Jährige habe zwar ein großes Alkoholproblem, sein psychiatrischer Befund sei aber unauffällig, berichtete der Gutachter am Montag vor dem Landgericht Stuttgart.

Trotz einer „Problem-Biografie“ seien tiefgreifende Störungen etwa der Persönlichkeit oder des Denkens bei dem 48 Jahre alten Maurer nicht zu erkennen gewesen. Dem Mann wird zweifacher Mord vorgeworfen. Im Suff soll er zwei seiner Zechkumpanen, einen 50 Jahre alten Mann und eine 47 Jahre alte Frau, ermordet haben. Beide werden der Obdachlosen-Szene zugerechnet.

Auf der "Abschussliste des Polizeiapparats"

Die Leichen wurden Anfang Juni in Reisekoffern verstaut im Schlossgarten am Bahndamm gefunden. Der Angeklagte räumte im Prozess ein, die Leichen in Koffern vom Sperrmüll verstaut und diese auf einem Radanhänger in den Schlossgarten gebracht zu haben. Umgebracht hätten sich die Opfer aber gegenseitig, beziehungsweise selbst. Er habe von Anfang an auf einer „Abschussliste des Polizeiapparats“ gestanden, man wolle ihm die Tat anhängen.

Gutachter Peter Winckler beschrieb den Angeklagten am Montag als ruhig, gefasst, höflich und friedlich. Ein solcher Doppelmord sei ihm im nüchternen Zustand niemals zuzutrauen, sagte Winckler.

Sadistische Misshandlungslust

Sollte er die Tat dennoch begangen haben, müsse man ihm aber eine ungünstige Gefährlichkeitsprognose attestieren. Denn die Tat sei mit „enormer Brutalität und Zerstörungsbereitschaft“ ausgeführt worden. Die Leichen wiesen Spuren einer sadistischen Lust am Misshandeln auf, sagte Winckler. So hat der Täter laut Obduktion versucht, dem Toten den Kopf und die Genitalien abzutrennen.

Der Angeklagte bleibt bei seiner Variante: Nach einem Saufgelage in seiner Wohnung habe er sich mit einem Black-out schlafen gelegt, während die beiden Zechkumpanen in Streit gerieten. Die 47-Jährige habe dann den 50-Jährigen mit einem Feuerlöscher erschlagen. Später habe sich die Frau stranguliert. Die Anklage hingegen geht von einer Beziehungstat aus: Im Streit um die Frau habe der Angeklagte erst den Mann ermordet und dann die Frau, um Spuren zu verwischen.

Zu den Plädoyers kam der Prozess am Montag nicht mehr. Er wird am Mittwoch (25.3.) fortgesetzt. Das Urteil wird dann aller Voraussicht nach am 31. März gefällt.