Düster sieht es für Hess-Aktionäre aus. Vom Glanz vergangener Zeiten ist nichts mehr zu spüren. Die Außenaufnahme bei Nacht zeigt das Gebäude der Hess AG in Villingen-Schwenningen. Foto: dpa

Skandal um den Leuchtenhersteller Hess: Anlegeranwälte prüfen Schadenersatzansprüche gegen die Landesbank (LBBW).

Stuttgart - Noch vor kurzem im November hat die LBBW auf einer Veranstaltung für Investoren mit dem „erfolgreichen Börsengang der Hess AG“ geworben – dem ersten „eines mittelständischen Unternehmens nach über 15 Monaten in Deutschland“. Von Euphorie ist heute nichts mehr zu spüren. Die LBBW, die das Bankenkonsortium beim Börsengang angeführt hat, sieht sich selbst Vorwürfen ausgesetzt.

„Dass Hess nicht einmal vier Monate nach dem Börsengang Insolvenz anmeldet, wirft kein gutes Licht auf die LBBW, die gerne Unternehmen beim Börsengang begleiten möchte“, sagt Anlegeranwalt Bernd Jochem aus der Münchener Kanzlei Rotter Rechtsanwälte. Wenn der Verdacht zutreffen sollte, dass seit Jahren Zahlen gefälscht wurden, „wieso ist das der LBBW nicht aufgefallen?“, fragt Anlegeranwalt Walter Späth. Auch die Tatsache, dass kurz vor dem Börsengang der Wirtschaftsprüfer bei Hess ausgewechselt wurde, wirft Fragen auf. „Das riecht“, sagt Aktionärsschützer Klaus Nieding. Die LBBW weist Vorwürfe zurück. „Die üblichen Sorgfaltspflichten wurden eingehalten“, teilt die Bank auf Anfrage mit. Allerdings prüfe die LBBW, „ob und in welchen Fällen wir künftig für IPO-Begleitungen zur Verfügung stehen“. IPO steht für Börsengänge.

Die Bank muss sich jedoch auf Schadenersatzklagen einstellen. Bundesweit prüfen Rechtsanwälte derzeit Schadenersatzansprüche von Anlegern gegen Verantwortliche beim Börsengang. Dazu zählen neben den Emissionsbanken LBBW, W.W. Warburg und Kempen auch Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte sowie Vorstand und Aufsichtsrat der Hess AG. Sie haften für mögliche Fehler im Wertpapier-Prospekt, den potenzielle Aktionäre erhalten. „Das ist der Fall, wenn beispielsweise die Situation des Unternehmens und der Jahresabschluss 2011, der Grundlage für den Börsengang war, falsch dargestellt wurden“, sagt Jochem. „Die LBBW kann sich hier nicht allein auf den Jahresabschluss und das Testat des Wirtschaftsprüfers verlassen.“ Die Banken, die ein Unternehmen an die Börse bringen, müssten „eigenständige Prüfungen und Recherchen anstellen und die Finanzen des Unternehmens durchleuchten“.

Im besten Fall bekommen Anlegen Rückabwicklung des Aktienkaufs

Die Anwälte halten mögliche Klagen für aussichtsreich. „Prospekthaftungsansprüche sind scharfe Schwerter“, sagt Nieding. Allerdings müssten Anleger die kurze Verjährungsfrist beachten. „Ab Kennen des Prospektfehlers maximal sechs Monate“, sagt der Aktionärsschützer. Die Abberufung des Vorstands am 21. Januar könnte dieser Termin sein, an dem Anleger hellhörig geworden sind, so Nieding.

Als Schadenersatz können Anleger im besten Fall die Rückabwicklung des Aktienkaufs bekommen. Der Großteil der Hess-Aktien ging an institutionelle Anleger (also etwa Fonds), 9,2 Prozent an Privatanleger. Im Rahmen der bevorrechtigten Zuteilung gingen 4,2 Prozent der Aktien an Privatkunden der Sparkasse Schwarzwald-Baar und der Ostsächsischen Sparkasse Dresden.

Die Mannheimer Staatsanwaltschaft ermittelt gegen sechs Personen im Fall Hess, darunter die beiden geschassten Vorstände Christoph Hess und Peter Ziegler. Die Ermittler gehen inzwischen auch dem Verdacht „möglicher Insolvenzdelikte“ nach, sagt Peter Lintz, Sprecher der Staatsanwaltschaft, unserer Zeitung.

Der bisherige vorläufige Insolvenzverwalter des Leuchtenherstellers Hess, Martin Mucha, ist künftig nur noch Insolvenzverwalter des Tochterunternehmens Heß Lichttechnik. Vorläufiger Insolvenzverwalter der Hess AG wird Muchas Kanzleikollege Volker Grub.