Der Kläger macht geltend, dass die bevorstehende Enteignung sein Grundrecht auf Eigentum verletzte.

Stuttgart - Ein Wohnungseigentümer will den Weiterbau des Bahnprojektes Stuttgart 21 und den damit verbundenen Abriss eines Mehrfamilienhauses gerichtlich unterbinden. Wie das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ vorab berichtet, will der betroffene Eigentümer mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg den Weiterbau zumindest vorläufig stoppen. Er mache geltend, dass ihn die bevorstehende Enteignung in seinem Grundrecht auf Eigentum verletzte. Der Planfeststellungsbeschluss sei rechtswidrig.

In dem Antrag stützt sich der Kläger auf die Argumentation des Berliner Staatsrechtlers Hans Meyer. Dieser hatte in einem von der Grünen-Landtagsfraktion noch zu Oppositionszeiten in Auftrag gegebenen Gutachten die Finanzierung von Stuttgart 21 für verfassungswidrig befunden. Die Verträge seien unvereinbar mit dem Verbot von Mischfinanzierungen von Bund und Ländern, schrieb er.

Kläger zweifelt an Leistungsfähigkeit

Dem Bericht zufolge bestreitet der Kläger und Stuttgart-21-Gegner auch, dass der Tiefbahnhof tatsächlich 49 Züge in der Spitzenstunde abwickeln kann und damit ein Drittel leistungsfähiger ist als der bestehende Kopfbahnhof. Dies hatte die Bahn in einem im Juli vergangenen Jahres vorgelegten „Stresstest“ nachgewiesen, bestätigt von einem Gutachten des Schweizer Ingenieursbüros SMA.

Die Bauarbeiten zum geplanten Tiefbahnhof will die Bahn, wie geplant, Anfang 2013 beginnen. Ob dies gelingt, ist allerdings umstritten. Das Eisenbahnbundesamt verlangt wegen einer beantragten Planänderung für das sogenannte Grundwassermanagement ein neues Planfeststellungsverfahren. Laut „Stuttgart 21“-Sprecher Wolfgang Dietrich soll aber auf Grundlage des bestehenden Planfeststellungsbeschlusses mit den Bauarbeiten begonnen werden können.