Im Kita-Streit geht die Stadt Stuttgart in Berufung. Foto: dpa-Zentralbild

Die Stadt Stuttgart will im Kita-Streit das Urteil des Verwaltungsgerichts vom vergangenen November nicht akzeptieren. Danach muss sie die Mehrkosten für die Unterbringung eines damals zweijährigen Jungen in einer privaten Einrichtung erstatten.

Stuttgart - Der Kita-Streit in Stuttgart geht möglicherweise in eine neue Runde. Die Stadt will das Urteil des Verwaltungsgerichts vom vergangenen November nicht akzeptieren, nach dem sie die Mehrkosten für die Unterbringung eines zweijährigen Jungen in einer privaten Einrichtung erstatten muss. Deshalb habe die Landeshauptstadt Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gestellt, sagte ein Sprecher am Mittwoch. Für Unter-Dreijährige besteht seit August 2013 ein Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kita oder in der Kindertagespflege.

Die Stadt fürchtet einen Dammbruch, wenn das landesweit erste Urteil zu diesem Komplex rechtskräftig wird. Eltern könnten auf die Idee kommen, ihre Kinder in private Krippen zu schicken und die Kostendifferenz zu öffentlichen Kitas von der Stadt zu fordern. So könnten private Träger von Kindertageseinrichtungen neben der bestehenden staatlichen Förderung über hohe Elternbeiträge zusätzliche staatliche Gelder in Anspruch nehmen. Dies würde die Förderbedingungen im Verhältnis zwischen den Trägern - Kommune, Kirche und freie Träger - verzerren. Sozialbürgermeisterin Isabel Fezer (FDP) betonte: „Dies kann der Gesetzgeber nicht gewollt haben.“

Das Gericht hatte den Eltern damals in vollem Umfang Recht gegeben und der Stadt auferlegt, die von der klagenden Familie geforderte Summe von 5620 Euro plus Zinsen zu zahlen. Überdies muss die Stadt auch die zusätzlichen Kosten bis zum dritten Geburtstag des Kindes im März 2015 zahlen. Die Stadt hatte argumentiert, trotz Bemühungen nicht in der Lage zu sein, genug Kita-Plätze bereitzustellen. Ebenso wenig konnte der ins Feld geführte Personalmangel das Gericht überzeugen.