Das Urteil für eine 47-jährige mutmaßliche Brandstifterin soll am Montag am Landgericht Stuttgart verkündet werden. Foto: dpa

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart fordert für eine 43-Jährige eine Haftstrafe wegen Brandstiftung und Unterschlagung. Sie soll im vergangenen November eine Spielothek in Kirchheim angezündet haben. Der Anklagepunkt des versuchten Mordes sei in der Verhandlung nicht nachgewiesen worden.

Kirchheim - Die Staatsanwaltschaft Stuttgart möchte eine 43-Jährige aus Kirchheim fünf Jahren und drei Monaten wegen Brandstiftung und Unterschlagung hinter Gitter schicken. Wie berichtet, wird der Frau vor der ersten Schwurgerichtskammer des Landgerichts vorgeworfen, Ende November 2015 eine Spielothek in Kirchheim angezündet zu haben, in der sie beschäftigt war. Mit der Tat habe sie vertuschen wollen, dass sie in der Woche zuvor beim Befüllen der Geldspielautomaten 1850 Euro unterschlagen habe. Bei dem Brand entstanden 85 000 Euro Schaden. Verletzt wurde niemand.

Den zunächst ebenfalls erhobenen Anklagepunkt des versuchten Mordes sieht die Anklagebehörde als nicht nachgewiesen an. Zwar hätten sich zum Zeitpunkt des Feuers drei Personen in einem Bordell und in einer Wohnung über der Spielothek befunden, doch habe die Angeklagte davon offenbar nicht gewusst. Ein Tötungsvorsatz sei ihr deshalb nicht zu unterstellen. Die Verteidigung der Angeklagten teilt diese rechtliche Einschätzung, plädierte aber für eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren. Die 43-Jährige leidet seit ihrem 14. Lebensjahr unter psychischen Problemen. Bei ihr sei unter anderem die Borderline-Krankheit mit selbstzerstörerischer Tendenz diagnostiziert worden. Mit ein Auslöser dafür sei gewesen, dass sie im Alter zwischen neun und zwölf Jahren von ihrem Bruder sexuell missbraucht worden sei. Das Urteil soll am Montag verkündet werden.