Einbrecher suchen meistens den Schutz der Dunkelheit. Foto: dpa

Ein 31-Jähriger wird wegen Einbruchs und Diebstahls zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Mann hatte als Pflegekraft in einer Pflegeeinrichtung eine Kassette mit 1000 Euro mitgehen lassen.

Kirchheim - Weil er im Prozess am Amtsgericht Kirchheim doch noch ein Geständnis abgelegt hat, ist ein 31-Jähriger noch mit Bewährung davon gekommen. Die Richterin verurteile ihn wegen Einbruchs und Diebstahls zu einer Haftstrafe von einem Jahr. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Zudem muss er gemeinnützige Arbeit leisten und den Schaden begleichen. Der Kirchheimer hatte unter anderem in einem Pflegeheim eine Geldkassette mit 1000 Euro gestohlen.

Die Beweislast während der Verhandlung ist erdrückend

Der Angeklagte hatte zunächst geleugnet, im November 2015 in der Kirchheimer Pflegeeinrichtung die Kassette entwendet zu haben. Darin befanden sich 400 Euro, welche die Einrichtung für pflegebedürftige Senioren aufbewahrte, und 600 Euro von Mitarbeiterinnen. Bei einer Durchsuchung entdeckte die Polizei in der Wohnung des 31-Jährigen eine identische Geldkassette. Belastend waren auch Plastiktütchen, wie sie die Einrichtung als Verpackung für Patienten- und Mitarbeiterinnengeld verwendete.

Der Angeklagte, der als Pflegekraft in der Einrichtung gearbeitet hatte, behauptete vor Gericht, er habe sich die Kassette gekauft. Und die Tüten wollte er mit Erlaubnis seines Arbeitgebers mit nach Hause genommen haben. Doch knickte der Angeklagte schließlich ein – zu erdrückend war die Beweislast. So sagte etwa am Mittwoch eine ehemalige Kollegin als Zeugin aus, dass die beim Angeklagten sichergestellten Tütchen von ihr eigenhändig beschriftet worden waren.

Der Angeklagte nimmt starke Schmerzmittel

Zur Überführung trugen zudem zwei Bohrmaschinen bei, die beim Angeklagten gefunden wurden. Solche Maschinen waren beim Einbruch in eine Kirchheimer Wohnung im September 2016 erbeutet worden. Der 31-Jährige gestand schließlich, in die vier Wände eines Nachbarn eingedrungen zu sein, der im selben Mehrfamilienhaus wohnte und der zu der Zeit im Urlaub weilte. Wo die anderen Geräte – unter anderem eine Playstation und ein Lautsprecher – abgeblieben sind, ist noch nicht geklärt. Jedenfalls muss der Angeklagte diesen Schaden ebenso ersetzen wie die 1000 Euro, die er im Pflegeheim mitgehen ließ.

Mit den Diebstählen finanzierte der Mann auch Schmerzmittel, die er – wie er sagte – wegen starker Rückenschmerzen einnahm. Der Staatsanwalt hielt dem 31-Jährigen zugute, dass er die Taten am Ende doch noch einräumte. „Es ist Ihnen anzurechnen, dass Sie noch die Kurve gekriegt haben“, so der Vertreter der Anklage.