Limburgs Bischof Tebartz-van Elst war wegen der Kostenexplosion beim Bau seiner luxuriösen Residenz in die Schlagzeilen geraten Foto: dpa

Eine Geheimwohnung, noch höhere Kosten und Stiftungsgelder für seine Residenz: Der Untersuchungsbericht zum pompösen Bischofssitz setzt Tebartz-van Elst weiter unter Druck.

Limburg/Rom - Bei der Deutschen Bischofskonferenz gibt man sich zugeknöpft. Bis Ende Februar solle der Untersuchungsbericht zum Limburger Bischofssitz fertig sein, heißt es. Dann werde er an die Bischofskonferenz und nach Rom geschickt. Die fünf Mitglieder der Kommission unter Vorsitz des Paderborner Weihbischofs Manfred Grothe sollen Licht in das Finanzgebaren von Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst bringen. Eine äußerst delikate Aufgabe.

Seit vergangenem Oktober untersucht das Expertengremium mögliche Verfehlungen rund um den umstrittenen Bau des Diözesanen Zentrums St. Nikolaus auf dem Limburger Domhügel. Der 54-jährige Tebartz-van Elst war wegen der Kostenexplosion beim Bau seiner luxuriösen Residenz in die Schlagzeilen geraten. Neuesten Berichten zufolge sollen die Baukosten deutlich höher liegen als die bisher schon genannte, atemberaubende Summe von 31 Millionen Euro. Als besonders brisant für die berufliche Zukunft des umstrittenen Oberhirten könnte sich erweisen, dass aus mindestens einer kirchlichen Stiftung Gelder geflossen sein sollen, um den „Protzbau“ zu finanzieren.

Den Kommissionsmitgliedern soll es gelungen sein, „justitiable Ergebnisse zu dokumentieren“ – das zumindest vermeldet der „Spiegel“. Von einer „konspirativen Wohnung“ ist die Rede, in der eine Geheimregistratur eingerichtet wurde. Diese soll Dokumente enthalten, die die Unterschrift des Skandalbischofs tragen und eindeutig seine Verschwendungssucht belegen.

„Ein ungeheuerlicher Vorgang“

Bei der Stiftung könnte es sich um den „Bischöflichen Stuhl“ von Limburg handeln. Dahinter verbergen sich zum einen die Person des Bischofs und seine Verwaltung. Zum anderen ist damit aber auch ein Rechtssubjekt und Vermögensträger gemeint – also eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Die kuriale Vermögensverwaltung unterliegt dem Stiftungsrecht und hat dem Unterhalt der Limburger Oberhirten sowie der Planung und Finanzierung von Projekten zu dienen. Ein Aufsichtsgremium von Wirtschaftsfachleuten überwacht alle Transaktionen – zumindest auf dem Papier.

Tebartz-van Elst hatte im April 2011 den Vermögensverwaltungsrat installiert und damit das bis dahin für die Verwaltung des Bistumsvermögens zuständige Domkapitel verdrängt. Der frühere hessische Staatsminister Jochen Riebel, der zum dreiköpfigen Verwaltungsrat gehört, ist einer der schärfsten Kritiker des „Prunk-Bischofs“. Der CDU-Politiker wirft ihm vor, dass er die Kontrolleure „über fast zwei Jahre im Dunkel gelassen, regelwidrig Aufträge vergeben und Kredite aufgenommen“ hat. Und das „obwohl bereits 2011 eine präzise Kostenschätzung in den Händen des Bischofs gewesen ist – wie wir aus den Akten wissen“. Ein „ungeheuerlicher Vorgang“ sei das, einmalig in der Katholischen Kirche. Ein Kredit, der im Auftrag des Bischofs bei der Deutschen Bank aufgenommen wurde, führte 2011 erstmals zum Konflikt zwischen ihm und seinen Finanzexperten.

Der Bischöfliche Stuhl wurde zusammen mit dem Bistum 1827 gegründet. Rechtlich gesehen besteht gegenüber dem Staat keinerlei Rechenschaftspflicht über Ein- und Ausgaben. Allerdings kann der Bischof über das Vermögen – man geht von einem hohen zweistelligen Millionenbetrag aus – nur dann verfügen, wenn der Haushaltsplan das explizite vorsieht.

Gelder für arme und kinderreiche katholische Familien

Grundsätzlich gilt: Das Stiftungsvermögen muss erhalten bleiben und darf nicht verprasst werden. Gelder dürfen nur aus den Zinserträgen für den eigentlichen Stiftungszweck entnommen werden. In Limburger Priesterkreisen wird gemutmaßt, dass ein solcher „Geldtopf“ eine „ideale Grundlage für Verschleierungstaktiken und Verschwörungstheorien“ bildet, „wenn die Regeln nicht eingehalten werden“.

Möglicherweise handelt es sich nicht um die einzige Geldquelle. Medienberichten zufolge wurde noch aus mindestens einer weiteren Stiftung Gelder herausgezogen – dem St. Georgswerk. Recherchen ergaben, dass diese Stiftung 1949 vom damaligen Limburger Bischof Ferdinand Dirichs gegründet wurde, um arme und kinderreiche katholische Familien zu unterstützen. Antragsteller konnten Darlehen für den Bau einer Wohnung erhalten. Dafür mussten sie monatlich den Lohn einer Arbeitsstunde sparen und dem St. Georgswerk zur Verfügung stellen. Anfang der 1980er Jahre hat das St. Georgswerk demnach seine Tätigkeit eingestellt. Offenbar flossen dem Bischöflichen Stuhl weiter Kreditzinsen zu, die eigentlich zur Unterstützung von Familien dienten.

Sollten diese Gelder zweckentfremdet worden sein, wäre dies nach Einschätzung von Kirchenjuristen ein eindeutiger Verstoß gegen den Stiftungszweck und das kirchliche Vermögensverwaltungsrecht. Die Mitglieder der Untersuchungskommission sollen uneins sein, wie der ganze Vorgang zu bewerten sei, heißt es. „Vieles wird Interpretationssache bleiben.“

Treibende Kraft bei diesem Deal – der frühere Generalvikar der Diözese

Wenn sich der Verdacht bestätigen sollte, wäre die Seriosität kirchlicher Stiftungen – zumindest im Bistum Limburg – ernsthaft in Frage gestellt. Das Bistum wirbt auf seiner Homepage damit, dass „eine kirchliche Stiftung nahezu Ewigkeitsgarantie“ habe. Das Prädikat „kirchliche Stiftung“ sei ein „besonderes Qualitätsmerkmal“, garantiere es doch, dass „der Stiftungswille verbindlich eingehalten wird und nicht kurzfristige Interessen den ursprünglichen Sinn der Stiftungsgründung verfälschen“. Im Fall des episkopalen Prachtbaus kann davon allerdings wohl keine Rede sein.

Im Jahr 2011 tat sich ein weiterer Finanzierungstopf auf, als der Bischöfliche Stuhl Wohnungen für 6,8 Millionen Euro an das Bistum Limburg – offenbar weit unter Wert – verkaufte. Als treibende Kraft bei diesem Deal und dem gesamten Bauvorhaben gilt der frühere Generalvikar der Diözese, Franz Josef Kaspar, der das zweitmächtigste Amt in dem hessischen Bistum von 2008 bis zu seiner Abberufung 2013 innehatte. Von 1970 bis 2006 war Kaspar Stiftungsdirektor des Sankt Vincenzstift Aulhausen, einer 1893 gegründeten karitativen Einrichtung der Kirche für Menschen mit Behinderungen.

Am 23. Oktober 2013 gab der Vatikan bekannt, dass der Wiesbadener Stadtdekan Wolfgang Rösch zum Nachfolger Kaspars ernannt worden sei. Zugleich wurde Tebartz-van Elst für die Dauer des Prüfungsverfahrens von all seinen bischöflichen Aufgaben beurlaubt. Generalvikar Rösch verwaltet solange das Bistum, bis eine endgültige Entscheidung über die Zukunft des Bischofs getroffen worden ist.

Unterstützung durch Papst-Berater Gänswein

Seit dem 30. Oktober 2013 wohnt Tebartz-van Elst im Benediktinerkloster Metten bei Passau. Nach Aussage seines Bistumssprechers Stephan Schnelle hält er sich mehrere Tage im Monat in Limburg auf. „Das ist ihm natürlich nicht verboten. Er ist schließlich nicht suspendiert oder im Exil, sonder er ist nach wie vor der Bischof“, sagte Schnelle der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“.

Nach Einschätzung von Beobachtern ist das „Ringen um die Deutungshoheit“ in vollem Gange. Längst geht es nicht mehr nur um die Karriere einen verschwenderischen Bischofs, sondern um die Neuorientierung der Kirche unter Papst Franziskus. Tebartz-van Elst hat mächtige Fürsprecher im Vatikan, allen voran Erzbischof Gerhard Ludwig Müller. Der Präfekt der Glaubenskongregation und frühere Regensburger Bischof hält eine Rückkehr des Bischofs in sein Amt für möglich. Wenn ihm in Bezug auf seine Pflichten als Bischof nichts vorzuwerfen sei, müsse „die Gerechtigkeit und nicht das Kalkül Vorfahrt“ bekommen, so Müller.

Doch trotz der Unterstützung durch Müller und den Präfekten des Päpstlichen Hauses, Kurien-Erzbischof Georg Gänswein, ist es eher unwahrscheinlich, dass Tebartz-van Elst seine Amtsgeschäfte wieder aufnehmen wird. Zwar sieht das Kirchenrecht nicht ausdrücklich die Amtsenthebung eines Bischofs vor, doch gibt es Mittel und Wege, um einem Verfemten die Rückkehr in sein Heimatbistum zu verwehren. So könnte der 54-Jährige Tebartz-van Elst in eine Nuntiatur (vatikanische Botschaft) versetzt werden. Auch eine Frühpensionierung oder eine Professur wären denkbar, mutmaßt der „Spiegel“.

Kehrt der Bischof zurück?

Vor allem die letztere Variante hätte für den Vatikan einen gewissen Reiz. Tebartz-van Elst war nämlich vor seiner Ernennung zum Münsteraner Weihbischof von 2002 bis 2004 Professor für Pastoraltheologie und Liturgiewissenschaft an der Universität Passau. Seine Reputation als Theologe war einer der Gründe, warum ihn das Limburger Domkapitel 2007 zum Nachfolger des emeritierten Bischofs Franz Kamphaus wählte.

Genealvikar Rösch warnt vor einer Überbewertung des Prüfberichts, der „eine sehr nüchterne Aufgabe“ habe: „die Finanzierungswege des Bauvorhabens aufzuklären – und nicht, eine moralische Bewertung vorzunehmen“. Rösch erwartet eine baldige Entscheidung über die Zukunft von Tebartz-van Elst. „In Rom wissen alle, dass sie nicht lange zögern können.“

Der Trierer Bischof Stephan Ackermann hält es indes für fraglich, das sein Amtsbruder zurückkehren kann. „Ich nehme eine große Entfremdung zwischen Bischof und Bistum wahr.“ Für ihn steht fest: Bei seiner Entscheidung über die Zukunft von Tebartz-van Elst werde sich der Papst „von keiner Gruppe unter Druck setzen lassen“.