Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe Foto: dpa

Statt auf lebensnotwendige Medikamente setzt ein Paar auf obskure Heilmethoden, um die Mukoviszidose eines Zwölfjährigen zu bekämpfen. Der BGH hat ein Urteil gegen die beiden Esoteriker jetzt bestätigt.

Karlsruhe - Ein Esoteriker-Paar muss ins Gefängnis, weil es seinem kranken Kind lebensnotwendige Behandlungen vorenthalten hat. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf am Dienstag die Revision der Angeklagten gegen eine Verurteilung des Landgerichts Nürnberg-Fürth zu jeweils drei Jahren Haft wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen.

Nach Überzeugung des BGH-Strafsenats ließen die Mutter und ihr Lebensgefährte den damals zwölf Jahre alten Jungen ab Ende 1999 absichtlich leiden, indem sie die dringend notwendige Behandlung seiner Stoffwechselkrankheit Mukoviszidose abbrachen und stattdessen auf alternative Heilmethoden vertrauten. „Darin sieht der Senat ein Quälen“, sagte der Vorsitzende Richter.