EnBW-Logo: Dem Unternehmen gehören fünf große Kern-Kraftwerksstandorte in Deutshcland Foto: dpa

Mit einem neuen Gesetz will Berlin verhindern, dass sich die deutschen Atomkonzerne aus der Haftung für den Rückbau ihrer Kernkraftwerke stehlen. Für baden-Württemberg sind die Pläne ein Risiko. Mit einem Trick will man finanzielle Risiken abwenden.

Stuttgart/Ravensburg - Um mögliche Milliardenrisiken im Zuge des deutschen Atomausstiegs zu vermeiden, gehen die beiden Hauptaktionäre des Energieriesens EnBW in Zukunft formal getrennte Wege.

Wie das Land Baden-Württemberg und der Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW) am Dienstag mitteilten, habe man sich entschieden, die gemeinsame Aktionärsvereinbarung mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Dieses – auch Konsortialvertrag genannte – Dokument stellt einen Handlungsleitfaden dar, in dem gemeinsame Interessen und Ziele der beiden Großaktionäre bezüglich der EnBW festgeschrieben sind. Die OEW und das Land halten je 46,75 Prozent der Aktien an Deutschlands drittgrößtem Energieversorger und bestimmen somit maßgeblich über die Ausrichtung des Unternehmens.

Genau dieser Gleichklang der Interessen ist nun allerdings zu einem Problem geworden. Der Grund: Überlegungen großer Atomkonzerne wie Eon oder RWE, sich durch eine geschickte Ausgliederung von Unternehmensteilen aus der Haftung für die milliardenschweren Atomaltlasten ihrer Meiler zu verabschieden, hat die Bundesregierung mit einer Gesetzesinitiative beantwortet. Nach einem geplanten Gesetz zur Haftung der Energieriesen in Atomfragen sollen „beherrschende Unternehmen“ über mehrere Jahre hinweg für ihr nukleares Erbe in Verantwortung genommen werden können. Eine Ausgliederung von Unternehmensteilen, wie sie etwa der Düsseldorfer Energieriese Eon zunächst angekündigt hatte, wäre demnach gegenstandslos.

Im Sinne des geplanten Gesetztes gelten aber auch das Land Baden-Württemberg beziehungsweise der Zweckverband OEW als „beherrschende Aktionäre“, insbesondere, weil sie ihre Interessen bislang über einen Konsortialvertrag abgestimmt haben. Damit drohe sowohl dem Land auch als der OEW „eine zusätzliche Haftung“ für die finanziellen Risiken des AKW-Rückbaus, wie es in einer Mitteilung heißt. Die Auflösung der Aktionärsvereinbarung sei die einzige Möglichkeit gewesen, diese Haftung zu vermeiden, sagte OEW-Geschäftsführerin Barbara Endres unserer Zeitung. Der Grund: Gehen Land und OEW formal getrennte Wege, gilt keiner der Partner mehr als „beherrschend“ im Sinne des geplanten Gesetzes.

Eine Sprecherin des Stuttgarter Wirtschaftsministeriums sagte, man habe handeln müssen, um potenziellen Schaden von den Steuerzahlern des Landes abzuwenden. Dieser könnte möglicherweise eintreten, wenn das von der EnBW für den AKW-Rückbau zurückgelegte Geld nicht ausreichen sollte.