Prepaid-Sim-Karten gibt es ab sofort nur noch gegen Vorzeigen eines Ausweises. Foto: dpa

Prepaid-Handys kann man ab sofort nur noch gegen Vorlage des Personalausweises kaufen. Das ist Teil des Anti-Terror-Gesetzes, das der Bundestag am Freitag beschlossen hat.

Berlin - Wer eine Prepaid-Karte fürs Handy kaufen will, muss dazu künftig einen Ausweis vorlegen. Die Regelung gehört zum neuen Anti-Terror-Gesetzespaket, das der Bundestag am Freitag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen in Berlin beschloss. Die Ausweispflicht soll verhindern, dass Terrorverdächtige anonym telefonieren können. Außerdem ist vorgesehen, den Austausch von Geheimdienstinformationen auszuweiten.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz soll in Zukunft gemeinsame Dateien mit „wichtigen ausländischen Nachrichtendiensten“ einrichten und betreiben können - insbesondere mit Partnerdiensten aus Nachbarstaaten und anderen EU- oder Nato-Ländern. Und: Die Bundespolizei soll künftig auch verdeckte Ermittler einsetzen dürfen.

Die Opposition kritisierte das Gesetzespaket als unverhältnismäßig, verfassungswidrig und unbrauchbar. Linke und Grüne beklagten außerdem eindringlich ein übereiltes Verfahren im Parlament.