Bundesinnenminister Friedrich Foto: dapd

Das Bundesinnenministerium lehnt eine öffentliche Bekanntgabe der Namen legaler Waffenbesitzer in Deutschland ab.

Berlin - Das Bundesinnenministerium lehnt eine öffentliche Bekanntgabe der Namen legaler Waffenbesitzer in Deutschland ab. Nachdem in den USA in Folge des jüngsten Amoklaufs an einer Grundschule mit 27 Toten eine solche Übersicht ins Internet gestellt worden war, sagte ein Sprecher von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) unserer Zeitung: „Die Veröffentlichung der Namen von Waffenträgern würde einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bedeuten.“ Der sei nur auf einer gesetzlichen Grundlage zulässig. Diese gebe es gegenwärtig nicht, und es sei fraglich, ob ein solches Gesetz „im Hinblick auf den angestrebten Zweck verhältnismäßig – also geeignet, erforderlich und angemessen wäre“.

Sollte in den USA über eine „Prangerwirkung“ bezweckt werden, die Zahl legaler Waffenbesitzer zu reduzieren, würde eine solche Liste in Deutschland ihre Wirkung verfehlen: „In Deutschland ist der Waffenbesitz grundsätzlich verboten und nur mit Erlaubnisvorbehalt geregelt, während in den USA das Recht auf Waffenbesitz in der Verfassung geregelt ist.“ Die Bekanntgabe der Namen legaler Waffenbesitzer für Jedermann würde zudem die Waffenbesitzer und deren Familien gefährden, so der Sprecher: „Durch gezielte Wohnungseinbrüche könnten Kriminelle und Extremisten sich Waffen aus privaten Haushalten beschaffen.“

Unter dem Titel „Der Waffenbesitzer von nebenan“ hat im US-Bundesstaat New York die Zeitung „The Journal News“ eine Karte mit Namen und Adressen von 33 000 Waffenscheinbesitzern ins Internet gestellt. Die Daten hatte die Zeitung ganz legal von den örtlichen Behörden bekommen. Grundlage der Anfrage war das US-Gesetz zur Informationsfreiheit gewesen. In der Stadt Newtown hatte ein 20-Jähriger 20 Kinder, sechs Schulmitarbeiter und sich selbst getötet.