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Baum-Umpflanzung: Der Bahn drohen Zwangsgelder wegen Verstößen gegen Umweltauflagen.

Stuttgart - Zwei Bäume in zehn Stunden: Nicht der Widerstand der Stuttgart-21-Gegner, sondern Tücken der Technik bremsen die Umpflanzaktion am Hauptbahnhof. Die eingesetzten Maschinen werden überdies ein Fall fürs Verwaltungsgericht.

16 Bäume von der Nordseite des Hauptbahnhofs an einen anderen Ort versetzen, wird zu einer immer teureren Angelegenheit. 200.000 Euro hat die Bahn AG vorab veranschlagt. Dazu kommen noch 800.000 Euro Einsatzkosten der Polizei allein für den ersten Tag. Nun drohen zusätzlich Zwangsgelder von bis zu 25.000 Euro: Beim Verwaltungsgericht ist ein Antrag der Deutschen Umwelthilfe eingegangen, die Bahn wegen Missachtung gerichtlicher Auflagen zur Luftreinhaltung zur Kasse zu bitten. Der Antrag richtet sich auch gegen das Eisenbahn-Bundesamt.

Hintergrund ist ein Vergleich beim Verwaltungsgericht (AZ: 13K 4188/10), wonach sich die DB Netz AG verpflichtet, von 1.Februar an nur noch Baufahrzeuge und Baumaschinen einzusetzen, die serienmäßig über Rußpartikelfilter verfügen. Ironie der Geschichte: Die beiden Rundspatenmaschinen, die seit Dienstag am Werk sind, erfüllen diese Voraussetzung nicht.

Dabei hätte dies nicht passieren dürfen: "Die Firmen kennen die Richtlinien, und wir achten auf die Einhaltung", sagt eine Sprecherin des Bahnprojekts. Deshalb habe man im Fall der Rundspatenmaschinen einen unabhängigen Gutachter der Dekra eingesetzt. Der stellte fest: An einer Maschine könnte ein Rußfilter nachgerüstet werden, an der größeren jedoch nicht.

Fehlalarm der Parkschützer

Die Bahn verweist auf eine Ausnahmeregelung: "Soweit Fahrzeug- und Maschinenarten benötigt werden, für die eine solche Nachrüstung am Markt derzeit nicht verfügbar ist", heißt es im richterlichen Vergleich, "dürfen diese auch weiterhin ohne Rußfilter eingesetzt werden." Somit fuhr am Mittwoch nur noch eine Maschine. Die ohne Nachrüstmöglichkeit. Parkschützer interpretieren den Passus anders: "Konkurrierende Unternehmen bestätigen, dass es für alle eingesetzten Fahrzeuge Alternativen mit Rußpartikelfilter gäbe."

Wer recht hat, entscheidet das Verwaltungsgericht. Die Bahn hat bis zum 15. Februar Zeit für eine Stellungnahme. Beim geforderten "Zwangsgeld von bis zu 250.000 Euro" dürfte sich die Deutsche Umwelthilfe freilich vertan haben: Die Zivilprozessordnung sieht vor, dass der Betrag 25.000 Euro nicht übersteigen darf. - Doppelt hält besser, dachte sich Gangolf Stocker vom Aktionsbündnis gegen Stuttgart21: Er kündigte wegen der Rußfilter eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft an. Über die Art der Straftat machte er keine Angaben.

Die Umpflanzung zweier Bäume nahe der Mahnwache am Nordausgang sorgte dagegen für weniger Zündstoff: Vize-Polizeipräsident Norbert Walz suchte die Aktivisten am Donnerstag um 3.44 Uhr auf, um sie zu überzeugen, den Bereich während der Auspflanzarbeiten aus Sicherheitsgründen kurzzeitig zu verlassen. Tatsächlich war es weniger der Widerstand der Gegner, der zu Verzögerungen führte. Beim Abtransport von Baum Nummer 12 streikte die Kippvorrichtung der Rundspatenmaschine. Zweimal wurde am Wagen geschweißt und geflext - und erst um 14.15 Uhr war das Fahrzeug bereit für Baum Nummer 13, der kurz nach 16 Uhr weggefahren wurde.

Als Fehlalarm erwies sich die Feststellung der Parkschützer zur Mittagszeit, dass der falsche Baum beseitigt werden soll. "Das zeigt, dass der Bahn weiterhin alles egal ist", hieß es. Eine Nachprüfung ergab: Es war der richtige Baum. Allerdings war auf dem veröffentlichten Lageplan der Bahn AG ein Baum zu viel eingezeichnet. Immerhin: An der Gesamtzahl von 16 Bäumen, die weichen müssen, ändert sich nichts.