Gegner des Bahnprojekts Stuttgart 21 sind erneut vor Gericht gescheitert. Das Stuttgarter Verwaltungsgericht wies am Freitag ihre Klage gegen die Stadt Stuttgart auf ein Bürgerbegehren zurück.

Stuttgart - Gegner des Bahnprojekts Stuttgart 21 sind erneut vor Gericht gescheitert. Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies am Freitag ihre Klage gegen die Stadt Stuttgart auf ein Bürgerbegehren zurück. Mit diesem wollten die Projektgegner erreichen, dass die Stadt aus dem Milliardenvorhaben aussteigt und sich nicht an den Kosten beteiligt. Nach Ansicht der Kläger ist die Mischfinanzierung des Projekts verfassungswidrig. Die Vorsitzende Richterin Sylvia Thoren-Proske sagte dagegen: „Ein Kündigungsgrund wegen verfassungswidriger Mischfinanzierung liegt nicht vor.“

Vor vier Jahren waren die Gegner bereits mit einem anderen Bürgerbegehren vor demselben Gericht und derselben Richterin gescheitert. Auch damals kämpften sie für den Ausstieg der Stadt aus dem Bauprojekt. Im Urteil hieß es jedoch, ein Bürgerbegehren dürfe nicht auf ein rechtswidriges Ziel gerichtet sein. (Az.: 7 K 4182/11)

Für das zweite Bürgerbegehren hatten die Gegner dann bis März 2011 mehr als 35 000 Unterschriften gesammelt, eine ausreichende Zahl. Doch wurde das Volksvotum von der Ratsmehrheit für unzulässig erklärt, da es nach deren Meinung zum Vertragsbruch geführt hätte.

Das Gericht machte nun deutlich, dass die Mischfinanzierung seiner Ansicht nach gerechtfertigt ist. Bei Stuttgart 21 handele es sich nicht um ein reines Bahnprojekt, bei dem die städtebaulichen Vorteile nur ein „Kollateralnutzen“ am Rande seien. Es gebe Überschneidungen zwischen Kompetenzen und Aufgaben der Projektpartner, auch der Stadt. Zudem seien die Pläne gemeinsam erarbeitet worden.

Die Gegner waren trotz Niederlage positiv gestimmt. „Es war wichtig, dass die Kammer der Mischfinanzierung eine entscheidende Rolle eingeräumt hat“, sagte Kläger Bernhard Ludwig. Sie würde es nun in Ruhe und ernsthaft prüfen, ob sie in Berufung gehen.