Das Tanzverbot sorgt für heftige Diskussionen. Foto: dpa

An Karfreitag soll es wieder ruhig werden. Denn ausgelassenes Tanzen ist an vielen Feiertagen im Land tabu - das Feiertagsgesetz will es so. Eine Lockerung ist zwar in Sicht, aber die Kritik daran wird auch wieder laut.

Stuttgart - Die grün-rote Landesregierung will das Tanzverbot an Feiertagen lockern. Ob das auch den Karfreitag betrifft, sei aber noch nicht klar, sagte ein Sprecher des Innenministeriums am Donnerstag. Noch stünden auch Gespräche mit den vier Kirchenoberhäuptern im Land an. Bisher sind über Ostern „öffentliche Tanzunterhaltungen“ überwiegend tabu - was nicht allen gefällt.

DIE REGELN: Das Feiertagsgesetz regelt das Tanzverbot in Baden-Württemberg. Unter anderem sind am Karfreitag öffentliche Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb verboten, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen. Das heißt: Hintergrundmusik ja, tanzen nein. Außerdem untersagt sind andere öffentliche Veranstaltungen, etwa Sport. Von Gründonnerstag bis Karsamstag sind zudem „Öffentliche Tanzunterhaltungen“ tabu, an Ostersonntag greift das sonntägliche Tanzverbot von 3.00 bis 11.00 Uhr.