SPD-Generalsekretärin Katarina Barley, hier an der Seite von Kanzlerkandidat Martin Schulz, rügt den Teilzeitjob von Peter Altmaier in der CDU-Zentrale. Foto: dpa

Der Kanzleramtschef soll eigentlich die reibungslose Arbeit der Regierung garantieren. Jetzt wird Peter Altmaier das Wahlprogramm federführend schreiben und damit quasi Freund- und Feindbeobachter des Koalitonspartners zugleich. SPD, Linke und FDP finden dazu klare Worte.

Berlin - Harter Gegenschlag von SPD, Linken und FDP: SPD-Generalsekretärin Katarina Barley kritisiert die Ernennung von Kanzleramtsminister Peter Altmaier zum Wahlkämpfer der CDU und die damit verbundene Verknüpfung von Partei- und Regierungsamt ebenso wie FDP-Vizechef Wolfgang Kubicki und Linken-Fraktionsvize Jan Korte. Altmaier, die rechte Hand von Kanzlerin und CDU-Chefin Angela Merkel, soll nun federführend das Wahlprogramms ausarbeiten. Der zuvor intern in die Kritik geratene CDU-Generalsekretär Peter Tauber, der eigentlich auch dafür zuständig gewesen wäre, soll sich offenbar stattdessen vor allem auf den Haustürwahlkampf vor Ort konzentrieren. In der CDU ist von einer Entmachtung Taubers die Rede, was dieser freilich bestreit.

„Die problematische Abordnung ihres Kanzleramtsministers in das Konrad-Adenauer-Haus zeigt, wie einsam es um die Kanzlerin inzwischen geworden ist“, sagte Barley dieser Zeitung. Die Regierungschefin habe „erkannt, dass ihre Partei vollkommen plan- und ideenlos in diesen Wahlkampf steuert“. Merkel traue „der eigenen Parteizentrale nicht mehr zu, innerhalb von fünf Monaten etwas Erfolgversprechendes auf die Beine zu stellen“, so Barley.

Sie finde es „hochproblematisch, wenn Wahlkampf und zentrale Regierungskoordination miteinander vermengt werden“. Die CDU müsse schon sehr nervös sein, „wenn sich jetzt selbst Frau Merkel über gängige politische Spielregeln hinwegsetzt“. Altmaier solle offenbar als „politischer Türsteher“ in der CDU-Zentrale „das Schlimmste verhindern“. Für die Regierungsarbeit bis zur Bundestagswahl verheiße der zusätzliche Auftrag für Altmaier nichts Gutes: „Ich hatte immer den Eindruck, er wäre mit seinen Aufgaben als Kanzleramtsminister und Flüchtlingskoordinator mehr als ausgelastet“, sagte Barley.

Linken-Fraktionsvize Korte erklärte, Altmaier könne „nicht beide Aufgaben zugleich wahrnehmen“. Dass Merkel auf ihre „Allzweckwaffe“ zurückgreife, zeige, „wie kritisch sie die Lage einschätzt“. FDP-Vizechef Wolfgang Kubicki forderte zunächst sogar Altmaiers Rücktritt als Kanzleramtschef, ruderte dann allerdings etwas zurück, weil die CDU versichert hat, die Leitung des Wahlkampfmanagement verbleibe weiterhin offiziell bei Tauber, während sich Altmaier auf das Wahlprogramm konzentriere.

„Das Vorgehen hat bösen Schein“

Kubicki beruft sich im Gespräch mit dieser Zeitung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1977. Darin heißt es: „Das Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit wird verletzt, wenn Staatsorgane als solche parteiergreifend zugunsten oder zulasten einer politischen Partei (...) in den Wahlkampf einwirken.“ Der renommierte Strafverteidiger hält es zwar auch für „rechtlich bedenklich“, dass Altmaier das Wahlprogramm erstelle, aber „nicht per se für verfassungswidrig“. Und selbstredend dürfe Altmaier das Wahlprogramm „nicht während seiner Dienstzeit schreiben, das kann er gerne nachts machen oder am Wochenende“. Sollte Altmaier faktisch am Ende doch wie ein Wahlkampfmanager agieren, so wie es ja auch CDU-intern kolportiert worden ist, „wäre die verfassungsrechtliche Grenze ganz sicher überschritten, dann müsste man über eine Klage beim Bundesverfassungericht nachdenken“, so Kubicki. Sobald Altmaier außerdem „die Möglichkeiten nutzt, die ihm sein Amt bietet, also wenn er sich beispielsweise von Referenten aus dem Bundeskanzleramt Textbausteine liefern oder wenn er interne Kenntnisse aus dem Regierungshandeln einfließen lässt, wird es ebenfalls rechtlich problematisch“, so Kubicki. Altmaier stehe deshalb „ab sofort unter Beobachtung“. Das Vorgehen der CDU, so Kubicki, habe „einen bösen Schein“.

Der FDP-Vize hat auch die SPD im Blick. Deren Kanzlerkandidat Martin Schulz hatte sich von den Ressortchefinnen Andrea Nahles (Arbeit) und Manuela Schwesig (Familie) Wahlkampfeckpunkte zuliefern lassen, wobei freilich seitens der SPD versichert wurde, die beiden Ministerinnen handelten lediglich als Parteimitglieder. Kubicki will auch darauf ein Auge werfen: „Wenn dazu Mitarbeiter der Ministerien während ihrer Dienstzeit beansprucht worden sind, dann wäre das ebenfalls rechtswidrig.“

Allerdings ist auch die Vergangenheit der FDP nicht unbefleckt. So wurden einst Postwurfsendungen des ehemaligen Vorsitzenden der Bundestagsfraktion, Rainer Brüderle, in Landtagswahlkämpfen Gegenstand von richterlichen Rügen. Allerdings nicht in Schleswig-Holstein unter Kubicki, obwohl die Piraten dort 2013 wegen derlei Anschreiben ein Wahlprüfungsverfahren vor dem Landesverfassungsgericht anstrengten. Damals rettete die Landes-FDP, das räumt Kubicki ein, wohl vor allem ihr störrisches Wesen. Denn das Gericht habe befunden: „Angesichts der Dissonanzen zwischen der Bundes-FDP und der Landes-FDP sei nicht davon auszugehen, dass die Wahlwerbung der Bundestagsfraktion uns im Wahlkampf geholfen habe“. Er selbst achte „sehr genau darauf, dass die Arbeit von Fraktion und Partei gerade im Wahlkampf strikt getrennt wird“.