Freies WLAN in Stuttgart bis zum Kirchentag – ein Verein will helfen. Foto: dpa

Freies WLAN in Stuttgart – bis zum Kirchentag, der von 3. bis 7. Juni in der Landeshauptstadt stattfindet, sollte der freie Empfang möglich sein. Doch inzwischen sieht es so aus, als sei das Signal für den kabellosen Internetzugang lediglich am Hauptbahnhof und am Marktplatz zu empfangen.

Stuttgart - Freies WLAN in Stuttgart – bis zum Kirchentag, der von 3. bis 7. Juni in der Landeshauptstadt stattfindet, sollte der freie Empfang wenigstens in der Innenstadt möglich sein. Doch inzwischen sieht es so aus, als sei das Signal für den kabellosen Internetzugang lediglich am Hauptbahnhof und am Marktplatz zu empfangen, obwohl sich Stuttgart-Marketing und Kabel BW seit geraumer Zeit dem Projekt widmen. Der Verein Freifunk versucht, in die Bresche zu springen.

Die Idee des Vereins: Privathaushalte sollen ihren Internetanschluss mit dem Freifunk teilen. Dabei könne man auch nur einen Teil der jeweils verfügbaren Datenmenge zur Verfügung stellen, erläutert der IT-Fachmann Michael Schommer, eines der Gründungsmitglieder des Freifunk-Vereins, der seit 2004 aktiv ist. Neben Privathaushalten könnten auch Firmen oder Gastronomiebetriebe mitmachen.

Bisher haben die Freifunker laut eigener Aussage 190 Unterstützer für ihren Traum, in Stuttgart flächendeckend kostenloses Surfen per Smartphone oder Tablet-Computer zu ermöglichen. „Unser Ziel ist es, bis zum Kirchentag 300 zu erreichen“, sagt Schommer. Jeder weitere Funkknoten zähle, um das Stuttgarter Bürgernetz wahr werden zu lassen. Die Piratenpartei hat ihre Unterstützung zugesagt und lässt wissen: Wenn alle städtischen Einrichtungen wie Behörden und Museen oder die Verkehrsbetriebe mitmachen würden, könne man das Ziel von den notwendigen 1000 Knoten leicht erreichen.

Dazu müsse man bei potenziellen Teilnehmern aber oftmals erst diverse Ängste abbauen. Niemand müsse Sorge haben, als Freifunk-Mitglied für die mögliche illegale Nutzung anderer in Haftung genommen zu werden, so Michael Schommer. Die sogenannte Störerhaftung finde in diesem Fall keine Anwendung.