Die Justizvollzugsanstalt in Bruchsal Foto: dpa

Nach dem ungeklärten Tod eines 33-jährigen Häftlings in der JVA Bruchsal hungern mehrere Mitinsassen am Mittwoch weiter: Rund ein Dutzend Häftlinge sind im Hungerstreik.

Nach dem ungeklärten Tod eines 33-jährigen Häftlings in der JVA Bruchsal hungern mehrere Mitinsassen am Mittwoch weiter: Rund ein Dutzend Häftlinge sind im Hungerstreik.

Bruchsal - Häftlinge der Justizanstalt (JVA) Bruchsal setzen in variierender Besetzung ihre Hungeraktion fort. Am Mittwochmorgen verweigerten zehn JVA-Insassen das Frühstück - nachdem acht am Dienstagnachmittag sowie 15 am Dienstagabend nichts gegessen hatten. Es sei ein ziemliches „Auf und Ab“, sagte eine Sprecherin des Justizministeriums. Die Aktion hatte am Montagmorgen mit fünf JVA-Insassen begonnen. Wer von den am Mittwoch hungernden zehn Männern von Anfang an dabei war, konnte die Sprecherin nicht sagen.

Die Gefangenen ärgern sich unter anderem über die aus ihrer Sicht mangelnde Brotauswahl und Telefongebühren. Vermutlich nutzten sie die Aufmerksamkeit, die durch den noch ungeklärten Tod eines Häftlings entstanden war, so die Sprecherin. Weitere Verbindungen zu dem in der vergangenen Woche bekanntgewordenen Fall gebe es aber nicht. Der 33 Jahre alte Mann war leblos in seiner Zelle gefunden worden nach langer Einzelhaft und Hungerstreik.

Vernehmungen dauern an

Die Staatsanwaltschaft versucht momentan die Todesumstände zu ermitteln; neue Erkenntnisse gebe es aber nicht, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Gunter Spitz am Mittwoch. Die Behörde sei nach wie vor mit Vernehmungen von JVA-Bediensteten sowie der Auswertung umfangreicher Unterlagen wie etwa Protokollen über den Gesundheitszustand des zuletzt stark abgemagerten 33-Jährigen beschäftigt. Auch die Ergebnisse weiterer Untersuchungen der Leiche durch die Rechtsmedizin Heidelberg liegen demnach noch nicht vor.

Das Justizministerium prüft disziplinarische Schritte gegen zwei JVA-Bedienstete, weitere Details wollte das Ministerium nicht nennen. Der Leiter der JVA ist bis zur Klärung der Vorfälle vorübergehend suspendiert.