Die JVA besitzt eine ausreichende Zufahrt, meint Finanzminister Schmid. Foto: Chris Lederer

Das Finanzministerium Baden-Württemberg hält es nicht für notwendig, eine neue Straße zum Gefängnis zu bauen.

Stammheim - Im Februar sollen in der Justizvollzugsanstalt (JVA) die Bauarbeiten für fünf neue Hafthäuser beginnen. Voraussichtliche Bauzeit: drei Jahre. Danach wird das Hochhaus in der JVA abgerissen und ein Vollzugskrankenhaus gebaut. Die Stammheimer Bezirksbeiräte fürchten den mit den Bauarbeiten verbundenen Lastwagenverkehr. Sie fordern schon länger eine neue, direkte Zufahrt, die den Lärm aus dem Stadtbezirk heraushalten könnte. Kosten: rund 1,5 Millionen Euro.

Offen ist bis heute, wer dieses Geld bezahlen soll. Während die zuständige Amtsleiterin beim Land, Ilse Lange-Tiedje, im Jahr 2010 gegenüber der Nord-Rundschau noch davon gesprochen hatte, dass sie sich eine hälftige Beteiligung des Landes an den Kosten vorstellen könne, hat Baden-Württembergs Finanzminister Nils Schmid (SPD) Ende 2011 in einem Schreiben an seinen Parteigenossen, den Fraktionsvorsitzendem im Landtag, Claus Schmiedel, deutlich gemacht, dass er eine neue Zufahrt nicht für nötig hält: „Nach Beendigung der Baumaßnahmen ist nicht mit einem wesentlich höheren Verkehrsaufkommen als bisher zu rechnen“, schreibt Schmid in dem Brief. Auch aus „vollzuglichen Gründen“ sei eine geänderte Erschließung der Anstalt nicht notwendig. Schmids Schlussfolgerung: „Eine Änderung der Erschließung erscheint daher aus heutiger Sicht nicht notwendig.“ Grundsätzlich liege die Zuständigkeit für die Erschließung bei der Stadt Stuttgart. Daran hat sich laut Claus Schmiedel nichts geändert: „Eine Zufahrt brächte dem Land zwar Vorteile, es gibt aber eigentlich keinen Anlass, dass die Straße gebaut werden muss – die JVA ist gut an das Straßennetz angeschlossen.“

Schmiedel: Stuttgarter Kommunalpolitik muss initiativ werden

Wenn überhaupt müsste nicht das Land, sondern die Stuttgarter Kommunalpolitik initiativ werden. „Ich sage nicht, dass sich das Land nicht an den Kosten beteiligen könnte, aber der Ball liegt eindeutig bei der Stadt Stuttgart.“ Im Stuttgarter Gemeinderat müsste geklärt werden, ob und unter welchen Bedingungen die Stadt eine Zufahrt bauen würde. Erst dann müsste die Stadt mit dem Land in Verhandlungen über eine Kostenbeteiligung treten, so Schmiedel. In der Stuttgarter Kommunalpolitik hat die gewünschte JVA-Zufahrt jedoch nie das von den Stammheimer Bezirksbeiräten erhoffte Echo gefunden. Für den Gemeinderat war die Angelegenheit kein wirkliches Thema, sagt Baubürgermeister Matthias Hahn. Zwar hätten seine Mitarbeiter eine Vorentwurfsplanung angefertigt und diese im Umwelt- und Technikausschuss des Gemeinderats präsentiert. Mehr sei daraus jedoch nicht geworden. „Das Vorhaben erhielt nicht den politischen Rückenwind, den es gebraucht hätte.“ Selbst bei den Haushaltsberatungen im Dezember habe keine Partei einen Antrag zur JVA-Zufahrt gestellt. Unter diesen Voraussetzungen sei in den kommenden Jahren nicht mit dem Bau einer zusätzlichen Straße zu rechnen. „In den kommenden zwei Jahren gibt es von städtischer Seite dafür kein Geld.“

Lastwagenverkehr soll über die Emerholzkreuzung fahren

Bleibt der zu erwartende Baustellenverkehr. Der muss nun über das bestehende Straßennetz abgewickelt werden; theoretisch über die Freihof-, die Kornwestheimer oder die Pflugfelder Straße. „Der Wunsch der Stammheimer Bürger nach einer Entlastung des Straßenverkehrs ist nachvollziehbar. Vor diesem Hintergrund regt die Staatliche Hochbauverwaltung an, den bereits bestehenden Anschluss an die L 1110 beziehungsweise B 27 A über das benachbarte Gewerbegebiet zu berücksichtigen.“ Anders ausgedrückt: der künftige Baustellenverkehr soll vom Gefängnis durch die Pflugfelder Straße über die Emerholzkreuzung geführt werden. Dort befindet sich derzeit zwar eine Schranke gegen den Durchgangsverkehr. Doch die ist kaputt – und steht seit Monaten offen.