„Das Problem ist bekannt“ – Justizminister Wolf (CDU) will Schmuggeleien im Gefängnis eindämmen Foto: dpa

Das Einschmuggeln von Drogen und Mobilfunktelefonen ist in baden-württembergischen Gefängnissen zwar nicht neu. Im vergangenen Jahr haben sich die Fälle aber gehäuft. Justizminister Wolf (CDU) will dem entgegenwirken.

Stuttgart - Eigentlich sind Handys in Justizvollzugsanstalten (JVA) verboten. So soll vor allem vermieden werden, dass sich Häftlinge abstimmen und zu Straftaten verabreden. Trotzdem werden die Geräte hinter Gittern immer wieder gefunden. Im vergangenen Jahr stellten die Justizvollzugsbediensteten bei Inhaftierten 429 Mobilfunktelefone sicher. Das waren 63 mehr als 2014. Und auch die Zahl der sichergestellten Drogen stieg zuletzt wieder an – von 214 auf 280.

„Das Problem ist bekannt“, sagte Justizminister Guido Wolf (CDU) unserer Zeitung, „es wird unter Hochdruck mit verschiedenen Maßnahmen daran gearbeitet, die Anzahl der Vorfälle zu reduzieren.“

Kräutermischungen bei Inhaftierten offenbar immer populärer

Den Angaben seines Ressorts zufolge gehören Haschisch und Marihuana sowie der Drogenersatzstoff Subutex zu den am häufigsten sichergestellten Betäubungsmitteln. Ferner habe es zuletzt eine Zunahme bei den gefundenen Kräutermischungen, sogenannte Legal Highs, gegeben. Dagegen seien Funde von Heroin und Kokain die Ausnahme.

Auf welchem Weg genau ein Päckchen Drogen oder ein Handy zu einem Gefangenen in die Haftanstalt gekommen sei, lasse sich im Einzelfall kaum nachprüfen, heißt es im Justizministerium. Doch das Haus geht grundsätzlich von drei Möglichkeiten aus: durch Gefangene, die im gelockerten Vollzug sind und die Haftanstalt tagsüber verlassen dürfen; durch Besucher oder durch sogenannte Mauerwürfe – wenn ein Komplize ein Gerät über die Gefängnismauer in den Innenhof wirft.

Dem versucht Justizminister Wolf nun entgegenzuwirken. Um die Außenbereiche der Gefängnisse besser überwachen und die Mauerwürfe unterbinden zu können, wurden und werden laut Ministerium an mehreren JVA-Standorten Kameras installiert. Zudem suchen Justizvollzugsbedienstete die Höfe vor dem Hofgang ab und sichern bekannte Stellen, an denen es schon Mauerwürfe gab, während des Hofgangs ab.

Verfassungsrechtliche Grenzen

Bei Gefangenen im offenen Vollzug, die die Haftanstalt morgens verlassen und erst abends wieder zurückkehren, und Besuchern gibt es darüber hinaus immer wieder intensive körperliche Durchsuchungen. Doch auch hier gibt es verfassungsrechtliche Grenzen. Bei Angehörigen darf eine Leibesvisitation zum Beispiel nur bei ganz konkreten Verdachtsmomenten erfolgen. Auch Zellen dürfen nicht ohne Anlass durchsucht werden. Angesichts dessen sagte Justizminister Wolf: „In einem verfassungskonform ausgestalteten Justizvollzug werden sich Schmuggeleien nie ganz ausschließen lassen.“

Und doch scheint es, als würden die Maßnahmen erste Wirkungen entfalten und die Funde weniger werden. Von Januar bis Mitte August dieses Jahres betrug die Zahl der sichergestellten Betäubungsmittel 132 und der sichergestellten Handys 202. Hielte der Trend bis zum Jahresende an, wäre es in beiden Bereichen ein Rückgang.

Um bereits eingeschleuste Handys zu entdecken, setzen die Vollzugsbeamten einen sogenannten Mobifinder ein. Das ist ein Detektor, der eingeschaltete Mobilfunktelefone in einem bestimmten Umkreis erkennen und orten kann. Schlägt er an, können Hafträume gezielt durchsucht werden. Gegen Gefangene, bei denen verbotene Gegenstände gefunden werden, verhängt die Anstaltsleitung Sanktionen – zum Beispiel eine Freizeitsperre. Auch die Zahl der Besuche kann reduziert werden.