Eine junge Frau muss sich vor dem Landgericht Stuttgart verantworten, weil sie laut Anklage ihr Baby nicht sachgerecht auf die Welt gebracht hat. Foto: dpa

Wegen fahrlässiger Tötung muss sich seit diesem Dienstag eine 21-jährige Frau aus dem Rems Murr-Kreis vor dem Landgericht Stuttgart verantworten. Sie hatte vor gut zwei Jahren ohne fremde Hilfe ein Kind auf die Welt gebracht, das kurz nach der Geburt starb.

Stuttgart/Rems-Murr-Kreis - Eine Tragödie vom Oktober 2014 hat jetzt vor dem Stuttgarter Landgericht ein Nachspiel. Eine damals 18-Jährige brachte im Keller eines Hauses im Remstal, das sie mit ihrer Mutter bewohnte, einen Jungen auf die Welt. Das Kind starb wenige Stunden später in eine Decke eingehüllt. Zuvor hatten bei der jungen Frau auf dem Heimweg von einer Geburtstagsparty die Wehen eingesetzt. Als dann die Fruchtblase platzte, habe sie es versäumt, sich um eine sachgerechte Hilfe zu kümmern, lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

Auch Tötung durch Unterlassen kommt in Betracht

Hätte sie das getan, hätte das Kind vermutlich überlebt, so die Anklage. Diese lautet auf fahrlässige Tötung, laut der Zweiten Großen Jugendkammer des Landgerichts kommt aber auch eine Verurteilung wegen Totschlags durch Unterlassen in Betracht. Das Gericht hat die Öffentlichkeit auf Antrag ihres Verteidigers bei ihrer Vernehmung ausgeschlossen.

Ein ausführlicher Bericht folgt.