Werbe-Wohnungen am Hans-im-Glück-Brunnen stehen unter Kritik. Foto: Peter-Michael Petsch

Rolf Gaßmann, der Vorsitzende des Stuttgarter Mietervereins, übt Kritik an der für Jägermeister angemieteten Studenten-WG in Stuttgart. Da sie Partyzwecken dienen soll, sieht er das Zweckentfremdungsverbot umgangen.

Stuttgart - Der Stuttgarter Mieterverein kritisiert die Umwidmung von Innenstadtwohnungen zum sogenannten Jägercampus. Initiator ist der Kräuterlikör-Hersteller Jägermeister. Er ruft Studierende dazu auf, sich für den Jägercampus zu bewerben. Die fünf Gewinner dürfen ein Jahr lang mietfrei in einer WG zwischen den Bars am Hans-im-Glück-Brunnen wohnen, müssen in dieser Zeit jedoch für Jägermeister werben.

Nach Auffassung von Rolf Gaßmann, Chef des Mietervereins, ist die Aktion eine „Negativwerbung für Jägermeister“ und „eine grobe Geschmacklosigkeit angesichts der großen Wohnungsnot bei Studenten“, so Gaßmann. Einen Brief diesen Inhalts hat er an die Stuttgart Invest AG (Stinag) geschickt, eine Holding, die ihre Geschäftsfelder bei Immobilien, Finanzen und Beteiligungen hat und Eigentümerin der besagten Wohnungen ist.

Zwei Räume einer Wohnung seien „als Bar und zum Chillen“ ausgewiesen, schildert Rolf Gaßmann. Die Weitervermietung von Wohnungen an die Firma Jägermeister unterlaufe die Ziele der Stadt, dort eine sinnvolle Mischung von Wohnen und Gewerbe zu erreichen. Gaßmann: „In Stuttgart gibt es genug Bar- und Partyangebote, nicht jedoch Wohnungsangebote.“

Die Stinag ist hervorgegangen aus der ehemaligen Hofbräu AG.