Ein Muslima im Nikab der Vollverschleierung, die der IS auch für Sklavinnen vorsieht Foto: dpa

Die Terrororganisation Islamischer Staat regelt mit der Anweisung „Fragen und Antworten über weibliche Kriegsgefangene und Sklavinnen“, wie mit Frauen umgegangen werden soll.

Stuttgart - An diesem Mittwoch wich der Hochnebel in Deutschland und der Schweiz spät der Sonne, die Thermometer zeigten –4 bis 1 Grad an. Auf dem Peterplatz in Rom erzählte Papst Franziskus an diesem 3. Dezember 2014 Zehntausenden von seiner Pilgerreise in die Türkei.

Und um 10.41 Uhr erschien auf dem Kurzmeldungsdienst Twitter eine Anweisungen, die bei allen Gräueln, die die Terroristen des Islamischen Staates (IS) gehend, heraus sticht: „Su‘al wa-Jawab fi al-Sabi wa-Riqab – Fragen und Antworten über die Haltung von Sklaven und Gefangenen“ hatte das für religiöse Erlasse zuständige IS-Ministerium die Fatwa überschrieben, die es vermutlich schon im Oktober anderthalb Monate zuvor verabschiedet hatte: 32 Fragen und Antworten, eine Gebrauchsanweisung, wie IS-Kämpfer mit weiblichen Gefangenen umzugehen haben.

So wird als Drittes und Viertes die Frage gestellt, ob die Terroristen „alle ungläubigen Frauen gefangen genommen werden“ dürfen. Die Korangelehrten sind sich einig, dass es „zulässig ist, ungläubige Frauen gefangen zu nehmen“ – auch die einer sogenannten Schriftreligion, also auch Christinnen und Jüdinnen. Uneins, so das Faltblatt, das in die Beintaschen der Kampfanzüge passt, sind die Geistlichen, wie muslimische Frauen zu behandeln sind. Die Mehrheit lehnt es ab, dass Muslima gefangen genommen werden dürfen.

Zulässig sei es, mit einer Gefangenen Geschlechtsverkehr zu haben, sie also zu vergewaltigen. Dies sei, versichern die Theologen, von Gott gegeben. Und zitieren aus dem Koran den fünften und sechsten Vers der 23 Sure. Nach der geht es den Gläubigen wohl, die sich „der Weiber enthalten, es sei denn ihrer Gattinnen oder denen, die sie besitzen, denn dann sind sie nicht zu tadeln“.

Sogar den Zeitpunkt einer Vergewaltigung regelt die Fatwa, der religiöse Erlass, ganz genau: Wenn die Gefangene „noch Jungfrau ist, kann ihr Besitzer mit ihr den Verkehr gleich nach der Inbesitznahme haben“. hat er jedoch Zweifel an der Jungfräulichkeit, dann „muss erst ihr Uterus gereinigt werden“. Zulässig sei der Geschlechtsverkehr auch mit einer „Sklavin, die noch nicht die Pubertät erreicht hat, sofern sie für den Verkehr fähig ist“. Sei dies nicht der Fall, dann „ist es hinreichend, sie ohne Geschlechtsverkehr zu genießen“.

Solche Regeln, sagt der israelische Terrorabwehrexperte Assaf Moghadam, könne der IS nur deshalb erlassen, „weil seine Gelehrten die absolute Deutungshoheit des Korans für sich beanspruchen“.

Der Professor der Freien Universität Herzliya warnt davor, solche Fatwas zu verallgemeinern und auf alle Muslime zu übertragen. Er gewinne zunehmend den Eindruck, dass „extremistische Islamkritiker und Salafisten eine extrem große Schnittmenge haben: Sie diskutieren über den Koran, ohne sich mit der seit 1400 Jahre andauernden Geschichte von Koraninterpretationen und Gelehrtenentscheidungen auch nur im Ansatz auseinandergesetzt zu haben“. Genau diese Entwicklungen würden aber die Debatten der meisten Muslime bis zum heutigen Tag prägen.

Nicht aber die des „Islamischen Staates“. Dessen Autoritäten kommen zu dem Ergebnis, dass eine fliehende Sklavin eine „der schwersten Sünden“ begeht, die in ihren Augen überhaupt vorstellbar ist. Und weil die Scharia, die Summe aller Regeln für das Leben der Muslime, für einen solchen Fall keine Strafe vorsehe, müsse die Entflohene „in solcher Weise bestraft werden, dass es andere abschreckt und sie von der Flucht abhält“.

Verboten ist es IS-Kriegern, eine muslimische, christliche oder jüdische Sklavin zu heiraten. Außer, die Terroristen würden wissentlich eine Sünde begehen, „die Sünde der Unzucht“.

Der IS veröffentlichte das Pamphlet in der Hochphase seines Terrorfeldzuges gegen die Jesiden. Im vergangenen Oktober kesselten die Dschihadisten etwa 10 000 Angehörige der religiösen Minderheit im nordirakischen Sindschar-Gebirge eingekesselt. Ein 15 Jahre altes, jesidisches Mädchen war mehrfach als Sklavin an IS-Terroristen verkauft worden, bevor es fliehen und von seinem Schicksal berichten konnte. Sie ist ein lebendes Opfer, das der Hölle des IS entkam.